Auf französischem Gebiet haben alle Personen, ob erwerbstätig oder arbeitslos, liberal oder unabhängig, Anspruch auf sozialen Schutz, der ihnen den Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht. Aktualisierung der verschiedenen bestehenden Systeme nach sozio-professionellen Kategorien.

Sozialschutz: die verschiedenen Systeme

Das allgemeine Schema

Die Mehrheit der französischen Bevölkerung ist dem sogenannten "allgemeinen" Regime angeschlossen: vier von fünf Personen. Das allgemeine System betrifft im privaten Sektor tätige Arbeitnehmer, Studenten, Leistungsempfänger und gewöhnliche Einwohner des Hoheitsgebiets. Dieser Zweig des französischen Sozialschutzes deckt 75% der Gesundheitsausgaben.

Das landwirtschaftliche Regime

Dieses System bietet Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitnehmern sozialen Schutz. Dieses Regime ist das einzige, das vom Landwirtschaftsministerium abhängig ist, während die anderen dem Sozialministerium unterstehen.

Spezielle Diäten

Es gibt verschiedene besondere Sozialschutzsysteme für Personen außerhalb des allgemeinen Systems. Hierzu zählen beispielsweise Beamte, Beauftragte der SNCF oder der EDF-GDF, Mitarbeiter der Banque de France oder der Nationalversammlung, des Senats usw.

Neu für Arbeitslose: Die Basis-CMU existiert nicht mehr

Seit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Reform des universellen Gesundheitsschutzes besteht keine universelle Grundversicherung mehr. Zuvor konnten die Arbeitslosen eine 100% ige Erstattung ihrer Fürsorge in Anspruch nehmen.
Dieses System wurde durch ein viel einfacheres System ersetzt, bei dem davon ausgegangen wird, dass jeder im Falle eines Arbeitsplatzverlusts Zugang zu einer Erstattung der Pflege und einer kontinuierlichen Mitgliedschaft in einem Plan hat.
Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, können daher weiterhin von ihrem früheren Regime profitieren. Andererseits besteht die ergänzende CMU, die es ermöglicht, die Erstattung der Pflege zu vervollständigen, weiterhin.

Die soziale Absicherung von Kleinstunternehmern: das Sozialregime der Unabhängigen

Das Social Regime of Independents (RSI) betrifft, wie der Name schon sagt, Selbständige: Selbstständige, Handwerker, Industrielle, Gewerbetreibende und freie Berufe. Im Gegensatz zu den anderen krankenversicherungsspezifischen Systemen wird der RSI von einer französischen privatrechtlichen Organisation verwaltet.
Insbesondere der Kleinstunternehmer profitiert von einem vereinfachten System zur Berechnung und Zahlung von Pflichtbeiträgen und Sozialbeiträgen, um von diesem Sozialschutz zu profitieren. Monatlich oder vierteljährlich muss er seine Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des Bruttoumsatzes berechnen und bezahlen.
In Frankreich schwankt dieser Satz je nach Wohnort und Tätigkeit zwischen 8, 9% und 23, 1% der Einnahmen.
Alle Informationen auf der offiziellen Website der Krankenkasse: ameli und die des RSI

Lesen Sie auch:

  • Krankenversicherung: Wie funktioniert diese großartige Maschine?
  • Wie kann ich den RSI nicht bezahlen?
  • Wie funktioniert die Pensionierung von Beamten?

Kategorie: