Theoretisch ist für die Einreise einer ausländischen Person, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt, in das französische Hoheitsgebiet ein Visum erforderlich. Aber wie beantrage ich ein Visum für Frankreich? Wen sollen wir kontaktieren? Was sind die Details der Schritte? Im folgenden Artikel beantworten wir all diese Fragen.

Beantragen Sie ein Visum für Frankreich

Um das Visumantragsverfahren für Frankreich zu beschleunigen, ist es wichtig zu wissen, an welche Organisation man sich wenden kann. Es ist auch wichtig, die unterstützenden Dokumente zu kennen, die an Ihre Datei angehängt werden sollen.

Wen können Sie kontaktieren?

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats sind, müssen sich an die Visabehörde der französischen Botschaft oder des französischen Konsulats ihres Herkunftslandes wenden. Es ist wahrscheinlich, dass die betroffene Person einen Termin für ein Treffen mit einem Visabeamten vereinbaren muss.

Welche Teile zur Verfügung zu stellen?

Bei der Einreichung der Datei müssen mehrere Belege enthalten sein. Die Liste der dem Visumantrag beizufügenden Dokumente hängt natürlich vom Herkunftsland des Antragstellers ab. Auf der Website der Botschaft oder des Konsulats Ihres Geburtslandes können Sie sich einen Überblick über die Dokumente verschaffen, die an die Akte angehängt werden sollen.

Visa-Antragsformulare

In jedem Fall muss ein Schengen-Visumantragsformular oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt ausgefüllt und unterschrieben werden. Das erste Visum ist weniger als 3 Monate gültig und ermöglicht es der Person, sich im gesamten europäischen Raum zu bewegen. Das zweite Visum gilt für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, ist jedoch auf den französischen Raum beschränkt.

Welche Kosten und welchen Zeitrahmen?

Es bleibt eine entscheidende Frage zu beantworten: Was kostet ein Visum für Frankreich? Die Kosten für ein Schengen-Visum betragen mindestens 60 € und für ein Visum für einen längeren Aufenthalt 99 €. Die Preise variieren je nach Land und den jeweiligen Botschaften / Konsulaten. Es ist jedoch zu beachten, dass für einige Ausländer je nach persönlicher Situation eine Befreiung oder Ermäßigung der Antragsgebühren möglich ist.

In Bezug auf die Wartezeit ist es erforderlich, mindestens 15 Tage zu zählen, bevor eine Antwort auf den Visumantrag eingeht. In ganz besonderen Fällen können die Fristen bis zu 2 Monate betragen.

Lesen Sie auch:

  • Passantrag: Wie geht das?
  • Wie erhalten Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis?
  • Einbürgerungsantrag: Wie geht man vor?

Kategorie: