Bevor Sie ein Konto in England eröffnen, sollten Sie sich über die Vorgehensweise und die verschiedenen Methoden informieren, insbesondere wenn Englisch nicht Ihre Stärke ist.

Warum ein Konto in England eröffnen?

Die Eröffnung eines Kontos in England ist ein Muss, wenn Sie dort arbeiten. Auf diese Weise können Sie Ihr Gehalt erhalten, Ihren Euro in Pfund Sterling umtauschen, Zahlungen vornehmen, ohne dass Sie Devisengebühren zahlen müssen, oder eine Provision von Ihren Abhebungen und Zahlungen abziehen müssen.

Die gute Nachricht ist, dass die Eröffnung eines Kontos in England kostenlos ist! Ja, im Gegensatz zu Frankreich fallen keine Verwaltungsgebühren, Abhebungen oder Kreditkartengebühren an! Das Konto sollte einfach zu eröffnen und schnell zu schließen sein.

Was sind die Schritte?

Obwohl Sie dies online tun können, muss der letzte Schritt der Kontoeröffnung vor Ort erfolgen. Online-Banken sind Lloyds, TSB, Nationwide, Halifax.

  • Das erste, was Sie tun müssen, ist, mit Ihrer Bank zu klären, ob eine Partnerschaft mit den Banken des Landes besteht, die Ihnen viele Dinge erleichtern wird.
  • Bereiten Sie die zur Verfügung zu stellenden Teile vor
    • ein Stück Identifikation
    • einen Arbeitsvertrag oder Ihre "National Insurance Number", die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
    • Referenzschreiben Ihrer Bank
    • Für Schüler sollten ein Ausweis und ein Brief von Ihrer Schule ausreichen.
    • Als Ausländer müssen Sie möglicherweise einen Bürgen haben, wie z. B. Ihren Arbeitgeber.

Die verschiedenen Kontotypen

  • "Laufendes Konto", für das kein Arbeitsvertrag erforderlich ist und für das Sie die üblichen Vorgänge ausführen können (Abhebungen, Kartenzahlungen …)
  • " Standard Girokonto ", das Ihnen die Überziehung ermöglicht.
  • " Spezielles Girokonto ", das Ihnen einige Vorteile bietet, jedoch ein monatliches Mindesteinkommen erfordert und häufig ausgezahlt wird.
  • " Sparkonto " ( Sparkonto ).

Was sind die verschiedenen Banken?

Um ein Konto in England zu eröffnen, werden Sie keine Wahl verpassen, es gibt eine Vielzahl von Banken.

HSBC, Lloyds und Barclays benötigen nur Ihren Personalausweis, was die Sache viel einfacher macht.

  • Für HSBC ist das Konto, das am besten geeignet ist, das gebührenfreie HSBC-Bankkonto mit der Möglichkeit, ein Formular in französischer Sprache anzufordern.
  • Barclays bietet eine breite Palette von Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen. Wir beraten Sie über das Girokonto "Barclays Basic Girokonto" mit Kreditkarten- und kostenloser Kontoverwaltung, einem "Online" -Dienst und mehreren interessanten Diensten.
  • Lloyds wird auch empfohlen, weil Sie nur nach Ihrem Personalausweis gefragt werden. Dies ist sehr praktisch, wenn Sie noch keine Arbeit vor Ort gefunden haben.
  • Wir können auch N26 erwähnen, ein deutsches Start-up, mit dem Sie in "8 Minuten" ein mobiles Konto eröffnen und dann gegen eine geringe Gebühr und Geldtransfers Auszahlungen in einer anderen Währung vornehmen können. Diese Option kann interessant sein, wenn Sie auf Reisen sind oder sich für kurze Zeit im Land niederlassen.

Wie überweise ich mein Geld nach England?

Um Ihr Geld auf Ihr neues Konto zu überweisen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach Gebühren, oder Sie werden überrascht sein. Für die Überweisung ist ein Geldwechsel erforderlich. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Bank nach dem Wechselkurs.
Banken können 10% Provision auf Ihre Überweisung erhalten: Es ist riesig!

Es wird empfohlen, sich an einen spezialisierten Online-Anbieter zu wenden. Die Gebühren sind viel billiger und der Wechselkurs auch.

Betreiber wie Transferwise oder Xend Pay wenden den realen Wechselkurs und eine feste Überweisungsgebühr an, die viel niedriger ist als die, die Banken von Ihnen verlangen.

Vergleichen Sie am besten verschiedene Anbieter, um die beste Lösung für Sie zu finden.

Steuererklärung für Gebietsfremde

Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, müssen Sie darüber nachdenken, die Eröffnung eines Kontos in England zu erklären, sofern Sie noch Ihren Wohnsitz in Frankreich haben.

Artikel 1649-A des Allgemeinen Steuergesetzbuchs lautet ausdrücklich: " Steuerpflichtige müssen auf ihrem Steuerformular" Verweise auf im Ausland eröffnete, benutzte oder geschlossene Konten "angeben .

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