Als freiberuflicher Mitarbeiter haben Sie den Status eines Selbstunternehmers gewählt, der Ihre Schritte der Schaffung und des unternehmerischen Managements erleichtert. In jedem Quartal melden Sie Ihr Einkommen, von dem Beiträge abgezogen werden, deren Prozentsatz je nach Ihrer Tätigkeit variiert. Diese Aufwendungen dienen unter anderem dazu, einen Beitrag zu Ihrem zukünftigen Ruhestand zu leisten. Autounternehmer und Ruhestand ist, wie es funktioniert.

Selbstunternehmer und Ruhestand: Welche Beiträge?

Zwei Organisationen, um den Ruhestand von Selbstunternehmern zu verwalten

Die Pensionsbeiträge von Selbständigen werden je nach Art der Tätigkeit auf zwei Organisationen aufgeteilt:

  • Wenn Sie auf eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit spezialisiert sind, wird Ihr Rentenbeitrag vom Social Regime of Independents (RSI) verwaltet.
  • Wenn Sie dagegen eine liberale Tätigkeit ausüben, sind Sie der Interprofessional Pension and Old Age Insurance Fund (CIPAV) angeschlossen.

Ein Mindestumsatz zu erzielen

Um sich für eine Altersrente im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu qualifizieren, müssen Sie jedoch über einen Mindestumsatz verfügen.
Abhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich gilt jedes Beitragsquartal nach festgelegten Schwellenwerten:

  • Warenverkaufsaktivität: 5002 € pro Quartal verdient;
  • Von BIC erbrachte Dienstleistungen: 2901 € pro Quartal;
  • Von den NZBen erbrachte Dienstleistungen und liberale Aktivitäten: 2198 EUR pro Quartal.

Was passiert bei einer Kumulierung mit einer bezahlten Tätigkeit?

Es ist durchaus möglich, Altersrenten aus den Beiträgen Ihrer Erwerbstätigkeit und Ihrer selbstständigen Tätigkeit zu kumulieren.
Achtung : Weil der Status eines Auto-Unternehmers es Ihnen erlaubt, maximal 4 Quartale pro Jahr zu validieren, nicht mehr.

Ab welchem ​​Alter können Sie in den Ruhestand gehen?

Wie bei allen anderen Selbständigen können Sie ab dem 60. Lebensjahr mit dem Bezug Ihrer Altersrente beginnen.

Können wir als Unternehmer beginnen, wenn wir im Ruhestand sind?

Im Ruhestand können Sie sich selbstständig machen. Dies ist eine sehr gute Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Natürlich müssen Sie auf die Einhaltung der Arbeits- und Ruhestandsbedingungen achten.

Welche Umsatzgrenze für den selbständigen Rentner?

Wenn Ihre Pension zum vollen Satz aufgelöst wurde, haben Sie im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit kein Umsatzlimit.
Wenn nicht, drei mögliche Szenarien:

  • Wenn Sie vor Ihrer Pensionierung ein privater Angestellter oder Beamter des öffentlichen Sektors waren, erhalten Sie eine Altersrente von der CNAV oder einer anderen öffentlichen Rentenversicherung. In dieser Situation sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Ihre selbständige Rententätigkeit ermöglicht es Ihnen auch, neue Ansprüche auf eine Grundrente und eine Zusatzrente zu eröffnen.
  • Sie waren vor Ihrer Pensionierung selbständig und erhalten heute eine Altersrente vom RSI. Als Mitarbeiter der IGV unterliegen Sie keiner besonderen Einschränkung, wenn Sie eine liberale Tätigkeit wieder aufnehmen. Wenn Sie dagegen eine handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, sollte Ihr Jahresumsatz 19.308 € nicht überschreiten, was der Hälfte des Höchstbetrags der sozialen Sicherheit entspricht. Ihr neuer Status als Selbstunternehmer eröffnet Ihnen keine neuen Rentenansprüche.
  • Sie haben vor Ihrer Pensionierung eine liberale Tätigkeit ausgeübt und erhalten heute eine Altersrente von der CIPAV. Sie können eine handwerkliche, kaufmännische oder gewerbliche Tätigkeit ausüben, ohne den Umsatz einzuschränken. Wenn Sie hingegen eine liberale Tätigkeit wieder aufnehmen, ist Ihr Umsatz auf die Obergrenze der sozialen Sicherheit oder 38.616 EUR pro Jahr begrenzt. Beachten Sie auch hier, dass Ihr neuer Status als Selbstunternehmer Ihnen keine neuen Rentenansprüche eröffnet.

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