Das Übergangsgeld für Solidarität, das das frühere Übergangsgeld für Solidarität ersetzt, wird monatlich von Pôle Emploi an die Begünstigten ausgezahlt: Arbeitsuchende über 60 Jahre, die ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben, aber nicht noch nicht ihre Rente. Wie der Name schon sagt, handelt es sich also um eine Übergangshilfe.

Übergangssolidaritätsbonus: die Bedingungen, um davon zu profitieren

Die Bedingungen des früheren Übergangsgeldes für Solidarität

Das frühere Übergangsgeld für Solidarität (ATS) wurde Arbeitssuchenden gezahlt, die zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 31. Dezember 1953 geboren wurden. Um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, musste man zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens 60 Jahre alt sein Das Arbeitslosengeld war ausgeschöpft. Ziel war es, die Lücke zwischen dem Ende des Arbeitslebens und der Pensionierung zu schließen. Senioren finden es schwieriger, eingestellt zu werden, wenn sie kurz vor dem Rentenalter stehen. Diese Hilfe hat diese schwierige Situation wieder wettgemacht. Es wurden Obergrenzen für Ressourcen festgelegt, um von der Übergangs-Solidaritätsbeihilfe zu profitieren: Für eine einzelne Person mussten weniger als 1647, 84 Euro und für ein Paar weniger als 2 368, 77 Euro gesammelt werden.

Die Bedingungen des neuen Übergangs-Solidaritätsbonus

Das Übergangsgeld für Solidarität ersetzt jetzt das alte. Es richtet sich an Arbeitslose ab 60 Jahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Geboren zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 31. Dezember 1955;
  • Nutznießer des spezifischen Solidaritätsgeldes (SSA) oder des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA) sein;
  • Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020 mindestens einen Tag lang von einer dieser Zulagen profitiert haben:
    • Zurück zur Arbeitsvergütung;
    • Sonderabzug für die Umgliederung;
    • Berufsübergangsgeld;
    • Professionelle Sicherheitszulage.
  • Eine ausreichende Anzahl von Quartalen beigesteuert zu haben, um sich für eine volle Rente zu qualifizieren, ohne das gesetzliche Alter erreicht zu haben, um diese zu erhalten.

Welcher Betrag?

Sobald der Antrag von Pôle Emploi angenommen wurde, werden den Begünstigten monatlich 300 EUR ausgezahlt. Die Prämie bleibt bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters erhalten, zum Beispiel beim RSA.

Insgesamt handelt es sich um rund 38.000 Menschen in Frankreich.

Und die Leute, die 1956 geboren wurden?

Derzeit sieht der Staat vor, dass die Begünstigten dieses Übergangs-Solidaritätszuschusses 1954 und 1955 geboren wurden. Es ist noch nicht vorgesehen, dass Arbeitslose, die 1956 geboren wurden und daher 61 Jahre alt sind, Jahr können sie auch profitieren.

Angesichts der politischen Nachrichten der kommenden Monate in Frankreich muss sich diese Maßnahme möglicherweise ändern.

Beantragen Sie einen Übergangszuschuss zur Solidarität

Um Ihre Bewerbung zu erfragen und umzusetzen, wenden Sie sich an Ihre Pôle Emploi-Agentur. In einem ersten Schritt müssen Sie unabhängig von Ihrer Situation bei der Pensionskasse, von der Sie abhängig sind, eine Berufsbescheinigung beantragen. Die Schritte hängen von Ihrer beruflichen Situation ab.

Wenn Sie bereits als Arbeitsuchender im Jobcenter registriert sind, müssen Sie lediglich ein Formular ausfüllen, das Ihnen von Ihrer Pôle Emploi-Agentur ausgehändigt wird. Wenn Sie kein Arbeitsuchender sind, müssen Sie sich zunächst registrieren, bevor Sie mit dem Verfahren beginnen, um die vorübergehende Solidaritätsbeihilfe zu erhalten.

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