Die Union zur Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Familienbeihilfen (URSSAF) ist ein Netzwerk privater Organisationen, denen unabhängige Fachkräfte angeschlossen sind. Das durch Beiträge zur URSSAF gesammelte Geld wird dann zur Finanzierung des Sozialversicherungssystems der liberalen Arbeiter verwendet.

Die Änderungen betrafen die Beitragserklärung zur URSSAF im Jahr 2020

Um die Arbeit der Selbständigen zu vereinfachen, hat die Organisation beschlossen, das Verfahren für die Einreichung ihrer Meldungen für das Jahr 2020 zu ändern.
Seit dem 1. Januar 2020 wurden die verschiedenen URSSAF-Konten zusammengelegt. Früher gab es eine andere Zählung der Krankenkassenbeiträge, diese werden nun mit dem Konto für alle anderen Leistungen zusammengeführt. Die Unabhängigen haben nichts zu tun, diese Fusion wird automatisch durchgeführt.
Bezüglich der Zahlung wird die RIB verwendet, die dem Konto "Freiberufler" zugeordnet ist. Denken Sie also daran, sie zu ändern, wenn Sie nicht möchten, dass die Überweisungen auf und von diesem Konto ausgeführt werden. Die Krankenkassenbeiträge müssen nun per Telefon bezahlt werden.
Eine Übersicht über alle im Jahr 2020 zu leistenden Beiträge finden Sie in dem Zeitplan, den Sie Ende 2020 erhalten haben.

Wofür sind sie?

Die liberalen Arbeiter müssen der URSSAF verschiedene Beiträge leisten.

  • Der Familienzulagenbeitrag wird dann zur Finanzierung der Wohngeldleistungen der Familienzulagen verwendet.
  • CSG-CRDS-Beiträge: Der allgemeine Sozialbeitrag (CSG) unterstützt die Finanzierung von Krankenversicherung, Rente und Familienleistungen. Der Beitrag zur Rückzahlung der Sozialschuld wird zur schrittweisen Rückzahlung der Sozialversicherungsschuld verwendet.
  • Die Renten- und Invalidenversicherungsbeiträge ermöglichen es den Selbständigen, im Falle einer Behinderung oder nach der Pensionierung einen Beitrag zur Unterstützung zu leisten.
  • Der Kranken- und Mutterschaftsbeitrag wird zur Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs an das RSI (System für Selbstständige) überwiesen.
  • Der Beitrag zur Berufsbildung (GFP) wird von den Selbständigen gezahlt, die eine finanzielle Unterstützung für ihre Berufsbildung erhalten.
  • Der Beitrag an die regionalen Gewerkschaften der Angehörigen der Gesundheitsberufe (Curps) wird von bestimmten Angehörigen der Gesundheitsberufe gezahlt, die die regionalen Gewerkschaften der Angehörigen der Gesundheitsberufe finanzieren.
  • Freiwillige Versicherung: Arbeitsunfall und Berufskrankheiten sind freiwillig. Sie werden an die URSSAF gezahlt, die Informationen werden jedoch von der CPAM (Grundversicherung) zur Verfügung gestellt.

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