Alle Arbeiten im Zusammenhang mit einem Bau sind nicht baugenehmigungspflichtig . Für Arbeiten, die Auswirkungen auf die Stadtplanung haben könnten, muss jedoch eine behördliche Genehmigung beantragt werden.

Bauvorhaben, die einer Baugenehmigung unterliegen

Für einige Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies wird der Fall sein:

Neubauten

Dies sind die eigenständigen Konstruktionen eines bereits bestehenden Gebäudes. Ausnahmen sind erschöpfend aufgeführt (Beispiel: Gartenhäuser oder Lean-tos mit einer Fläche von weniger als 5 m2, Pools von weniger als 10 m2 usw.)

Durchführung von Arbeiten an einer bestehenden Konstruktion

Es handelt sich um Wohnhauserweiterungen von mehr als 20 m² oder zwischen 20 und 40 m², die dem Gebäude eine Gesamtfläche von mehr als 150 m² verleihen, die Fassade eines Gebäudes oder dessen Tragkonstruktion modifizieren und die Bestimmung des Gebäudes ändern. Gebäude (neue Organisation des Zugangs zu Wohnraum, Übergang eines Wohnraums zu einem Gewerbegebiet usw.), Arbeiten an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht oder sich in einem unter Denkmalschutz stehenden Bereich befindet aus Frankreich.

Die notwendigen Schritte, um eine Baugenehmigung zu erhalten

Die durchzuführenden Verwaltungsverfahren entsprechen einem bestimmten Formalismus, sind jedoch nicht komplex. Um die Erteilung einer Baugenehmigung zu beantragen, muss ein Cerfa-Online-Formular ausgefüllt und Belege für die Prüfung des Antrags (Pläne, Präsentation des Projekts und in einigen Fällen Dokumente, die die Verwendung eines Architekten belegen). Diese Akte ist dann in vier Ausfertigungen an das Rathaus der Baustelle oder des betreffenden Grundstücks zu senden.

Die Verfahren für die Erteilung der Baugenehmigung unterscheiden sich geringfügig je nach Art des zu bauenden Objekts: Hausgartenhaus, Schwimmbad, Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, Installation einer Windkraftanlage, Änderung des Bestimmungsorts eines Gebäudes na ja usw.

Beachten Sie, dass für den Bau einer Mauer keine Baugenehmigung beantragt werden muss. Eine vorläufige Werkserklärung ist jedoch erforderlich, wenn die Wand mindestens 2 Meter hoch ist.

Für ein Haus

Cerfa-Formular Nr. 13406 * 06 muss zusammen mit den Belegen zurückgesandt werden. Wenn die Grundfläche und die Wärmeoberfläche größer als 50 m² sind, muss eine Bescheinigung hinzugefügt werden, um nachzuweisen, dass die Wärmeregulierung eingehalten wird.

Wenn es sich um die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes handelt, ist die Baugenehmigung von wesentlicher Bedeutung, wenn die neue Fläche 40 m² oder mehr misst. Dies ist auch der Fall, wenn die Erweiterung aus der Schaffung einer Garage, einer Veranda oder eines anderen Nebengebäudes besteht. Zwischen 20 und 40 m² ist die Baugenehmigung nur erforderlich, wenn die Gesamtfläche des Gebäudes nach den Erweiterungsarbeiten 150 m² überschreitet. Unter 20m² ist die Baugenehmigung nicht erforderlich.

Für einen Pool

Es muss immer das gleiche Formular gesendet werden. Die Baugenehmigung ist obligatorisch, wenn das Freibad mehr als 100 m² groß ist oder wenn es sich um ein Hallenbad handelt, dessen Abdeckung eine Höhe von 1, 80 m überschreitet.

Ist die Fläche kleiner oder die Abdeckung geringer, reicht eine vorläufige Arbeitserklärung aus, eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

Für einen Gartenhaus

Die Regeln können je nach geografischem Gebiet (Schutzgebiet oder nicht) unterschiedlich sein. Diese Frage beantwortet der Planungsdienst des Rathauses, von dem Sie abhängig sind.

Beantragen Sie eine Baugenehmigung für die Platzierung einer Windkraftanlage

Wenn Sie beschließen, Ihre eigene Energie mit einer Windkraftanlage zu erzeugen, müssen Sie eine Baugenehmigung einholen, wenn diese 12 m oder mehr beträgt.

Achtung! Die Erteilung einer Baugenehmigung unterliegt von Gemeinde zu Gemeinde variablen Steuern. Erkundigen Sie sich!

Unterlagen ergänzend zu cerfa zur Beantragung einer Baugenehmigung

  1. Ein Lageplan
  2. Ein Massenbauplan, der gebaut oder modifiziert werden soll
  3. Ein Plan zum Schneiden des Landes und Bauen
  4. Eine Beschreibung des Projekts
  5. Ein Plan von Fassaden und Dächern
  6. Ein 3D-Grafikdokument, das das Projekt und seine unmittelbare Umgebung zeigt
  7. Ein Foto, das das Gelände in der nahen Umgebung zeigt
  8. Ein Foto, das das Gelände in der fernen Umgebung zeigt

Der Baugenehmigungsantrag und der Beginn der Arbeiten

Die Einreichung des Antrags auf eine Baugenehmigung ist nicht gleichbedeutend mit einer Genehmigung. Nach dieser Hinterlegung senden die Stadtverwaltungen dem Antragsteller eine Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum den Beginn einer zweimonatigen Widerspruchsfrist für Einfamilienhäuser und Nebengebäude (in den anderen Fällen 3 Monate) markiert. Nach dieser Frist können die Arbeiten ausgeführt werden, wenn keine Einwände oder keine Reaktion der Kommunen vorliegen. Die Baugenehmigung ist zwei Jahre gültig.

Innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Dossiers und während der Einweisungsfrist des Antrags wird im Rathaus eine Mitteilung über den Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung mit der Gesamtdarstellung des Projekts veröffentlicht.

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