Die Körperschaftsteuer (KSt) wird auf die Gewinne erhoben, die die Unternehmen bei einer jährlichen Ausübung erzielen. Diese Steuer unterliegt einem Melde- und Zahlungssystem zu festgelegten Terminen. Es können auch zusätzliche Beiträge wie der Sozialbeitrag, der Sonderbeitrag und der Zusatzbeitrag anfallen. Wir erklären es Ihnen.

Welche Firmen sind beteiligt?

Die dem IS unterliegenden Unternehmen sind:

  • Aktiengesellschaft (SA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SARL)
  • Kommanditgesellschaften (SCA)
  • Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)
  • Liberale Übungsgesellschaften (SEL, SELARL)

IS kann auch eine optionale Option für die folgenden Unternehmen sein:

  • der einzelne Unternehmer in EIRL
  • Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (EURL)
  • Partnerschaften (CNS)
  • Joint Ventures
  • Zivilunternehmen, die eine gewerbliche oder kommerzielle Tätigkeit ausüben
  • Unternehmen in der Tat erstellt

Die Gesellschaft ist auf die im Geschäftsjahr in Frankreich erzielten Gewinne steuerpflichtig. Wenn das Unternehmen mehrere Niederlassungen auf französischem Boden hat, kann es sich für das Gruppensystem entscheiden (wenn es 95% des Kapitals seiner Tochtergesellschaften kontrolliert). In diesem Fall zahlt die Muttergesellschaft die SI für alle Gewinne der Gruppe.

Welcher Steuersatz?

Der Normalsatz beträgt 33, 3% des steuerpflichtigen Gewinns über 75.000 Euro.
Es ist 28% des steuerpflichtigen Gewinns zwischen 38 120 € und 75 000 €.
Für Gewinne unter 38.120 Euro gilt ein ermäßigter Satz von 15% für Unternehmen:

  • mit einem Umsatz ohne MwSt. von weniger als 7, 63 Mio. EUR
  • deren Kapital vollständig zurückgezahlt wurde und zu mindestens 75% im Besitz von natürlichen Personen ist (oder von einem Unternehmen, das dieses Kriterium anwendet)

Gemeinnützige Organisationen haben bestimmte Quoten nach folgenden Kriterien:

  • 24% für Vermögenseinkommen (Immobilienmieten, landwirtschaftliche Gewinne usw.)
  • 10% für das Haushaltseinkommen (Anleihen …)

Zusätzliche Beiträge von IS

Wir unterscheiden:

  • Der Sozialbeitrag beträgt 3, 3% für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 7, 63 Millionen Euro und einer Steuer von mehr als 763.000 Euro.
  • Der Sonderbeitrag gilt für große Unternehmen, deren Umsatz in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2020 250 Millionen Euro übersteigt. Das Unternehmen muss zusätzlich 10, 7% des Betrags zahlen des IS zu begleichen.

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