Der Verlust der eigenen Wahlkarte ist an sich nichts Ernstes. In der Tat gibt es verschiedene Lösungen, mit denen Sie noch abstimmen können. Erläuterungen.

Wie reagiere ich bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Wahlkarte?

Wenn Sie jemals Ihre Wählerregistrierungskarte verloren haben oder gestohlen wurden, müssen Sie die Polizei oder die Gendarmerie informieren, damit niemand sie betrügerisch verwenden kann.

Sie können Ihr Rathaus dann um eine Registrierungsbescheinigung auf der Wählerliste bitten, die Sie in Ihrem Wahllokal vorlegen können.

Wenn Sie dies nicht getan haben, können Sie trotzdem abstimmen, indem Sie sich am Wahltag mit einem Ausweis ausweisen.

Verlust seiner Wahlkarte: 3 Dinge zu wissen

1. Ist die Stimmkarte zur Abstimmung erforderlich?

Die Antwort lautet nein. Selbst wenn wir den Verlust seiner Wahlkarte sehen, ist es immer noch möglich zu wählen. Es muss jedoch ein Identitätsnachweis erbracht und natürlich in die Wahllisten eingetragen werden.

Darüber hinaus wird allgemein empfohlen, den Bürgermeister um eine Registrierungsbescheinigung auf den Listen des Wahllokals zu bitten.

2. Welche Dokumente können die Wahlkarte ersetzen?

Da ein Identitätsnachweis erforderlich ist, werden in den Wahllokalen verschiedene Dokumente akzeptiert:

  • Der nationale Personalausweis,
  • Den Reisepass,
  • Die Vitalkarte (mit Foto),
  • Den Führerschein,
  • Den vom Staat ausgestellten Jagdschein (mit Foto),
  • Die große Familienkarte der SNCF,
  • Das Umlaufheft,
  • Den von den Militärbehörden ausgestellten Ausweis oder Personalausweis (mit Foto),
  • Die Chamois- oder Tricolor-Kampfkarte,
  • Die zivile oder militärische Invaliditätskarte (mit Foto),
  • Die staatliche Dienstkarte (mit Foto),
  • Die Karte des gewählten Orts- oder Abgeordneten (mit Foto),
  • Eine im Falle einer gerichtlichen Überprüfung ausgestellte Quittung, die einem Identitätsnachweis gleichkommt.

Vergessen Sie nicht, das Registrierungszertifikat in den Listen des Wahllokals anzugeben.

Beachten Sie, dass für einige Wahlen die Aufenthaltserlaubnis akzeptiert wird.

3. Kann ich ohne Wahlkarte wählen, wenn ich im Ausland lebe?

Die Antwort lautet auch ja . Dies gilt für Wahlen, die französischen Staatsangehörigen im Ausland offenstehen. Die Eintragung in die Wahllisten der Botschaft oder des Konsulats von Frankreich im Wohnsitzland ist erforderlich.

Akzeptierte Dokumente sind:

  • Der nationale Personalausweis,
  • Den Reisepass,
  • Konsularische Registrierungskarte,
  • Registrierungskarte für die Franzosen aus dem Ausland,
  • Jedes von einer französischen öffentlichen Einrichtung eingereichte amtliche Dokument, in dem Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort sowie das Foto der betreffenden Person angegeben sind. Sowie die Identität der Behörde, die das Dokument mit Ausstellungsdatum und -ort geliefert hat,
  • Jedes offizielle Dokument, das von einer öffentlichen Einrichtung der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingereicht wurde und in dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort sowie das Foto der betreffenden Person erscheinen. Sowie die Identität der Behörde, die das Dokument mit Ausstellungsdatum und -ort geliefert hat.

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