Wohnungssteuer, Grundsteuer, Müllabfuhr, … Einige Steuerzahler können eine Befreiung von den örtlichen Steuern genießen .

Konzentrieren Sie sich auf die glücklichen Nutznießer dieser Erleichterung und die Bedingungen für den Zugang dazu.

Befreiung lokale Steuern: der Gesamtmechanismus

Lokale Steuern beziehen sich auf die Grundsteuer, die Wohnungssteuer, aber auch auf die Müllsteuer, die Steuer auf leer stehende Wohnungen für die bekanntesten.

Einige dieser Steuern gehen zu Lasten des Eigentümers, andere sind vom Mieter zu zahlen.

Die Besonderheit dieser lokalen Besteuerung besteht darin, dass die Steuersätze von den lokalen Behörden festgelegt werden. Es sind auch diese, die im Einklang mit einem nationalen Rechtsrahmen die Bedingungen für Ausnahmen und Zulagen festlegen, die mit ihnen verbunden sein können. Abhängig von der geografischen Lage der Immobilie sind die Steuervorschriften nicht dieselben.

Um die spezifischen Ausnahmebedingungen zu kennen, die auf lokaler Ebene bestehen können, ist es ratsam, näher an die kommunalen Dienste heranzugehen.

Befreiung von der Wohnsteuer

Unabhängig von ihrem Wohnort können folgende Personen von einer Steuerbefreiung profitieren:

  • die Begünstigten des Solidaritätsgeldes für ältere Menschen oder des zusätzlichen Invaliditätsgeldes,
  • Als gebrechlich oder behindert anerkannte Personen, die nicht für sich selbst sorgen können und deren Referenzsteuereinnahmen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten
  • Personen über 60, deren Einkommen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Sie dürfen nicht der Solidaritätssteuer auf Vermögen (ISF) unterliegen
  • verwitwete Personen, deren steuerliches Bezugseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet

Hinweis : Für ein Ehepaar wird die Befreiung dem Steuerhaushalt gewährt, wenn einer der Ehegatten die Kriterien für Alter und Invalidität erfüllt. Um davon zu profitieren, muss die Person in einem Paar mit steuerpflichtigen Personen leben, die die gleiche Zulage erhalten oder deren Steuereinnahmen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Befreiung von der Grundsteuer

Die Kriterien für die Befreiung von der Grundsteuer entsprechen denen der Wohnraumsteuer.

Sind von der Grundsteuer befreit (in Bezug auf ihren Hauptwohnsitz):

  • Inhaber des Mindestalters (Aspa)
  • Empfänger der Bedürftigkeitszulage für Erwachsene (AAH)
  • Personen über 75 Jahre, die eine bestimmte Obergrenze für den primären und sekundären Wohnsitz nicht überschreiten
  • Menschen mit Behinderungen, die von der zusätzlichen Invaliditätsbeihilfe profitieren.

Nämlich : Die Grundsteuer wird nicht fällig für Leerstände von Mietwohnungen, die drei aufeinanderfolgende Monate lang angeboten werden, vorausgesetzt, die Leerstände sind nicht auf Initiative des Eigentümers entstanden. Die Erleichterung wird für den gesamten Zeitraum gewährt, in dem das Grundstück nicht bewohnt ist.

Befreiung von der Müllabfuhr

Mit der Müllsammelsteuer sollen die von den Gemeinden eingerichteten Müllsammeldienste finanziert werden. Die Befreiungsmöglichkeiten sind selten, da die Steuer das Gegenstück zu einer erbrachten Dienstleistung ist.

Daher kann nur der Nachweis, dass keine Müllabfuhr erfolgt, einen Freistellungsanspruch stützen.

Befreiung von der Gebühr für audiovisuelle Medien

Die Abgabe für audiovisuelle Medien wird gleichzeitig mit der Wohnungssteuer erhoben, dh sie erscheint auf demselben Steuerbescheid.

Die Abgabe für audiovisuelle Medien ist jedoch ein nationaler Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige von der Wohnungssteuer befreit ist oder nicht, muss er die audiovisuelle Gebühr entrichten, wenn er ein Fernsehgerät besitzt und dies auf dem jährlich ausgefüllten Einkommensteuerformular angegeben hat.

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