Die Wohnsteuer wirft immer Fragen für den Mieter auf. Haftung, Höhe, Befreiung, Umzug … Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Mietersteuer .

7 Fragen zur Wohnraumsteuer des Mieters

1. Ist der Mieter steuerpflichtig?

Ja. Der Mieter ist wie jeder Steuerpflichtige jedes Jahr im November für Wohnraum, der am 1. Januar des Vorjahres bezogen wurde, wohnungssteuerpflichtig. Sie können jedoch eine Befreiung entsprechend ihrer persönlichen und beruflichen Situation in Anspruch nehmen.

2. Muss er Steuern zahlen, wenn er in den Urlaub fährt?

Ja. Ein paar Wochen Urlaub zu machen oder nicht in der Unterkunft zu sein, befreit nicht von der Zahlung der Steuer. Darüber hinaus wird es nicht auf das zeitliche Verhältnis der Besetzung des Guten reduziert. Maßgebend für die Steuerpflicht ist der Mietvertrag, unabhängig davon, ob die Wohnung vom Mieter bewohnt wird oder nicht.

Beispielsweise muss ein Student, der einen aktuellen Mietvertrag hat und von Dezember bis März ein Praktikum absolviert, die Steuer zahlen, obwohl er sich zum 1. Januar nicht in der Unterkunft befindet.

3. Was passiert, wenn der Mietvertrag endet?

Da die Mieter-Grundsteuer für jede Wohngemeinschaft am 1. Januar fällig wird, hat eine Kündigung des Mietvertrags im Laufe des Jahres keine Auswirkungen auf die Zahlung.

Unabhängig vom Abreisetag wird die Steuer in voller Höhe gezahlt.

4. Was passiert bei Nichtzahlung der Wohnraumsteuer?

Auch im Falle eines Umzugs ist der Mieter verpflichtet, die Wohnraumsteuer zu zahlen, und der Eigentümer hat die Steuerstelle nach Erhalt des Steuerbelegs des Mieters zu benachrichtigen.

Der Antrag wird per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gestellt, sobald die Mitteilung eingegangen ist.

Erfahren Sie mehr über Kündigungsfristen und Kündigungen von Mietverträgen.

5. In welchem ​​Fall kann ich nicht bezahlen?

Für den Mieter bestehen Wohnsteuerbefreiungen.

Somit wird es nicht fällig sein durch:

  • Erwachsene, die Invalidengeld (AAH) erhalten, und / oder behinderte Menschen können sich nicht selbst ernähren.
  • Empfänger des Solidaritätsgeldes für ältere Menschen,
  • Witwen, die die Vermögenssteuer nicht zahlen
  • Menschen über 60 Jahre unter Einkommensbedingungen

Um mehr über die Schritte zur Erlangung der Steuerbefreiung zu erfahren: Wie profitiere ich von einer Steuerbefreiung?

6. Muss ein RSA-Begünstigter zahlen?

Ja. Die Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA-Verein oder Aktivität) sind für die Wohnungssteuer verantwortlich.

7. Ist eine Steuererleichterung möglich?

Der Mietersteuerbetrag kann durch die Anwendung von Rabatten gesenkt werden.

Die Zulagen betreffen insbesondere Personen mit familiärer Verantwortung. Die Abnahmerate entspricht für die ersten beiden Verantwortlichen ca. 10% des Referenzmietwertes.

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