Eine Auslandsgenehmigung kann sich als die richtige Lösung für all diejenigen erweisen, die den Pass in Frankreich von nun an für zu teuer halten und die Verzögerungen für zu lang halten.
Es ist jedoch nicht so einfach. Unabhängig davon, ob Sie es in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb des EWR verbringen, können Sie nicht immer mit dem Auto fahren. Wir erklären die wichtigsten Informationen, die Sie bei Ihrer Rückkehr nach Frankreich benötigen.

Führen Sie Ihre Lizenz im Ausland weiter: kehren Sie nach Frankreich zurück

Genehmigungen aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums

Zur Erinnerung, die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Vereinigtes Königreich.
Eine Person mit Wohnsitz in Frankreich, die ihren Führerschein im Ausland in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeben wollte, kann in Frankreich mitfahren.
Die Genehmigung muss jedoch:

  • Um gültig zu sein,
  • Seien Sie in Übereinstimmung mit den dort aufgeführten medizinischen Hinweisen, wie das Tragen einer Brille.

Zusätzlich wird es notwendig sein:

  • Das Mindestalter für das Führen des Fahrzeugs gemäß der entsprechenden Kategorie in Frankreich haben,
  • Dass die Lizenz in dem Land, in dem sie ausgestellt wurde, nicht ausgesetzt, annulliert oder eingeschränkt wird.

Warnung: Wenn Sie Ihre Lizenz im Ausland bestanden haben, während Sie in Frankreich von der Erlangung einer Lizenz ausgeschlossen wurden, oder wenn Ihre Lizenz ausgesetzt oder storniert wurde, ist sie nicht gültig.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre in einem EEE-Land ausgestellte Lizenz gegen eine französische Lizenz umtauschen.
Dieser Austausch ist in folgenden Fällen obligatorisch:

  • Wenn Sie in Frankreich leben und das Datum Ihrer Lizenz im EWR bald abläuft und Sie nicht zurückkehren möchten, um sie zu verlängern,
  • Wenn Sie in Frankreich eine Verkehrsstörung begehen, die einen Entzug von Punkten, eine Beschränkung, eine Aussetzung oder einen Entzug von Lizenzen beinhaltet.

Genehmigungen aus einem Land AUSSERHALB DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS

Eine Person, die es vorgezogen hat, ihren Führerschein im Ausland in einem Nicht-EWR-Land abzulegen, muss bereits weit mehr tun, um über ein Jahr hinaus in Frankreich zu fahren.
In der Tat ist es möglich, in Frankreich mit einem Führerschein zu fahren, der außerhalb des EWR erworben wurde, jedoch höchstens ein Jahr .
Noch unter bestimmten Bedingungen, das heißt, dass die Erlaubnis ist:

  • In der Gültigkeit
  • Verwendung gemäß den dort angegebenen medizinischen Indikationen, z. B. Brillentragen,
  • Begleitet von einer offiziellen Übersetzung, wenn keine Angaben auf Französisch vorliegen.

Und:

  • Das Mindestalter für das Führen des Fahrzeugs gemäß der entsprechenden Kategorie in Frankreich haben,
  • Dass die Lizenz in dem Land, in dem sie ausgestellt wurde, nicht ausgesetzt, annulliert oder eingeschränkt wird,
  • Keine Erlaubnis in einem fremden Land während eines Verbots in Frankreich, eine zu erhalten, oder während einer Aussetzung oder Aufhebung einer Erlaubnis bestanden zu haben. Die Auslandsgenehmigung ist nicht gültig.

Deshalb ab:

  • Ab dem Datum der Rückkehr nach Frankreich für die Franzosen;
  • 6. Monat Aufenthalt in Frankreich für Schweizer und Europäer;
  • Beginn der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis oder der Gültigkeit des Visums für Nicht-Europäer;

Es gibt eine Frist von einem Jahr, um seine ausländische Lizenz, die außerhalb von EEE durch eine französische Lizenz erworben wurde, auszutauschen .
Der Umtausch ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Dass das Land, das die Lizenz erteilt, Teil einer gegenseitigen Vereinbarung mit Frankreich ist, die auf der Website der französischen Diplomatie abrufbar ist,
  • Wenn die Person ein nichteuropäischer Ausländer ist, muss die Erlaubnis vor der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt worden sein.
  • Wenn er ein nichteuropäischer ausländischer Staatsangehöriger ist, der ihn in einem anderen Land als seiner Staatsangehörigkeit erworben hat, muss er seine Anwesenheit in dem Land, in dem er die Erlaubnis erhalten hat, für mehr als 6 Monate nachweisen.
  • Wenn es sich um eine Person französischer oder europäischer Staatsangehörigkeit handelt, muss sie außerdem ihre Anwesenheit von mehr als 6 Monaten in dem Land nachweisen, in dem sie die Erlaubnis erhalten hat.

Die Umtauschfrist beträgt 2 Monate. Die französische Verwaltung kann jedoch Nachforschungen anstellen und einige Monate dauern, in denen Sie nicht fahren können. Wenn die Antwortzeit von 6 Monaten überschritten wird oder die Verwaltung Zweifel an der Richtigkeit der Belege hat, wird der Antrag abgelehnt und Sie können mit diesem Führerschein in Frankreich nicht fahren.
Jemand, der sich entschieden hat, seine Lizenz im Ausland in einem Nicht-EWR-Land zu übergeben, das nicht Gegenstand eines gegenseitigen Abkommens mit Frankreich ist, hat eine Frist von einem Jahr, beginnend mit den oben genannten Daten., um seinen Führerschein in Frankreich ohne die Verpflichtung von mindestens 21 Stunden zu führen.
Ausnahmen bestehen für Touristen und nichteuropäische Studenten, jedoch unter bestimmten Bedingungen.

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