Jeder Steuerzahler würde davon träumen, von der Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Steuer befreit zu sein. Es gibt Befreiungen von Steuern und Abgaben, sie sind bekannt, weil sie die Rechnung reduzieren oder sogar beseitigen können. Übersicht der Hebel, um weniger Steuern zu zahlen.

Steuerbefreiungen und Steuern: Es gibt sie!

Die Besteuerung, insbesondere die Besteuerung von Wohnraum, stellt einen wichtigen Ausgabenposten für den Inlandshaushalt dar, insbesondere mit dem Eintreffen von Fristen für die Grundsteuer, die Wohnraumsteuer, die audiovisuellen Gebühren usw.

Die Steuerverwaltung berücksichtigt die persönliche und finanzielle Situation des Steuerpflichtigen und gewährt in bestimmten Einzelfällen vollständige oder teilweise Steuerbefreiungen. Die Ausnahmebedingungen variieren von einer Steuer zur anderen, daher ist es ratsam, bei den Antennen der Staatskasse oder auf der Website impots.gouv.fr nachzufragen, um sie zu erfahren.

Befreit von der Wohnsteuer

Die Wohnsteuer ist eine Steuer, die vom Bewohner einer Wohnung zu zahlen ist. Die Regierung kündigte den Ausstieg für alle französischen Haushalte an. Im Jahr 2020 werden bereits einige Steuerzahler, deren Ressourcen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten, von der Befreiung von der Wohnungssteuer profitieren. Allmählich wird es verallgemeinert.

Um die Berechtigung für diese erste Befreiungswelle zu überprüfen, kann der von den Steuerbehörden online gestellte Simulator verwendet werden. Dieser ist auf der Website impots.gouv.fr zugänglich.

Nämlich : Es gibt spezielle Ausnahmefälle, es ist ratsam, sich bei der Steuerverwaltung zu erkundigen, um seine Rechte zu erfahren (Beispiel: Ausnahmefall bei Umzug nach Abriss der Erstwohnung).

Erfahren Sie mehr: Wie profitieren Sie von einer Steuerbefreiung?

Von der Grundsteuer befreit sein

Die Grundsteuer ist von jedem Eigentümer einer Immobilie (bebaute oder unbebaute Immobilien) zu zahlen, unabhängig davon, ob diese dem primären oder sekundären Wohnsitz zugeordnet ist. Dies ist eine lokale Steuer, die jährlich zu entrichten ist.

Einige Steuerpflichtige können von einer Befreiung oder Ermäßigung der Grundsteuer profitieren, und zwar aufgrund ihrer Situation (Begünstigte sozialer Minima wie z. B. die AAH), ihres Alters (Personen über 65 Jahre bis zum Beispiel) über ihr Einkommen (aufsichtsrechtlich festgelegte Ressourcengrenzen sind befreit).

Darüber hinaus gibt es spezifische Ausnahmen in Bezug auf das Eigentum selbst (Änderung der Eigentumsnutzung).
Diese Ausnahmen können sowohl für den Hauptwohnsitz als auch für den Zweitwohnsitz gelten.

Um mehr zu erfahren: Wie profitiere ich von einer Befreiung von der Grundsteuer?

Befreit von den Gebühren für audiovisuelle Medien

Die audiovisuelle Lizenzgebühr ("Fernsehgebühr") ist von jeder Person zu entrichten, die der Wohnraumsteuer unterliegt und deren Wohnung mit einem Fernseher ausgestattet ist.

Mit Ausnahme von Steuerzahlern, die angeben, dass sie kein Fernsehgerät oder ähnliches Gerät besitzen, sind die Ausnahmen beschränkt auf:

  • nicht von der Zahlung der Wohnraumsteuer abhängig (die Befreiung von der Aufenthaltssteuer beinhaltet automatisch die Befreiung von der audiovisuellen Gebühr)
  • oder deren Referenzsteuereinnahmen gleich Null sind
  • oder unter bestimmten Bedingungen für Personen über 75 Jahre sowie für Senioren in Einrichtungen
  • oder für Menschen mit Behinderungen oder die eine behinderte Person haben.

Weitere Informationen: Wie bezahle ich die TV-Gebühr nicht?

Seien Sie von der Müllabfuhr befreit

Die Müllabfuhrsteuer (TEOM) ist eine besondere lokale Steuer. Diese Steuer entspricht dem finanziellen Ausgleich, der von den Bewohnern der kommunalen Müllabfuhr verlangt wird. Dies ist die Zahlung in Form von Steuern für eine Dienstleistung, die die Gemeinde ihren Bewohnern erbringt.

Die Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung von TEOM sind daher sehr begrenzt. Sie konnte vom Steuerpflichtigen nur in Fällen beantragt werden, in denen die Steuer fälschlicherweise genannt wurde, dh wenn in der Gemeinde kein Abholservice organisiert war.

In analoger Weise könnte ein Antrag auf Befreiung auch dann übermittelt werden, wenn die regelmäßigen Ausfälle des Müllabfuhrdienstes zu einer Nichterfüllung des Dienstes führten. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige den Nachweis erbringen, dass die Dienstleistung nicht erbracht wurde.

Von der vorgeschlagenen Erleichterung nicht betroffen, was tun?

Ein Steuerpflichtiger, der in Anwendung der geltenden Vorschriften keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in Anspruch nehmen kann, kann jedoch ein Schreiben an die Steuerbehörden senden und eine kostenlose Überweisung beantragen. In diesem Antrag muss er angeben, in welcher Situation er die fällige Steuer nicht zahlen kann, und alle Beweise für seine Forderung vorlegen.

Es steht der Steuerverwaltung frei, eine Ausnahmebefreiung zu genehmigen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann der Steuerzahler einen Zahlungsplan anfordern. Auch hier liegt die Gewährung einer Zahlungsfrist im Ermessen der Steuerbehörden.

Achtung! Unabhängig von der Situation des Steuerpflichtigen müssen diese Anträge auf ordnungsgemäße Lieferung oder Zahlungsfrist so früh wie möglich an die Zahlungsfrist übermittelt werden, damit keine Zahlungsvorfälle und Zuschläge entstehen. Eine verspätete Zahlung ist kein guter Punkt für einen Steuerbefreiungsantrag.

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