Wie soll ich im Falle eines Einbruchs reagieren? Unabhängig von der Höhe der Forderung müssen Maßnahmen so schnell wie möglich ergriffen werden. In jedem Fall müssen Sie Ihre Diebstahlsgarantie, die in Ihrer Mehrfachrisikoversicherung enthalten ist, einlösen.

Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich

Wenn Sie feststellen, dass Sie eingebrochen wurden, ist der erste Reflex, den Sie haben müssen, Ihren Versicherer anzurufen .
In der Tat, nach Artikel L.113-2, al. 4 des Versicherungsgesetzes haben Sie nur zwei Tage Zeit, um den Diebstahl oder versuchten Diebstahl dem Versicherer zu melden, sobald Ihnen der Einbruch bekannt wird.
Kontaktieren Sie ihn dazu per Fax oder Telefon und vergessen Sie nicht, ihm einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung zuzusenden.
Geben Sie in Ihrem Schreiben die Nummer Ihres Versicherungsvertrages, Ihre Kontaktdaten, das ungefähre Datum und die Uhrzeit des Einbruchs sowie etwaige Zeugen an.

Beschwerde bei der Polizeistation einreichen

Weniger als 48 Stunden nach dem Einbruch müssen Sie eine Beschwerde bei der Polizei oder der nächsten Gendarmerie einreichen . Fordern Sie nach Einreichung der Beschwerde zwei Exemplare an. Sie müssen einen davon an Ihren Versicherer senden.
Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie die zweite Kopie an den Eigentümer des eingebrochenen Eigentums weiterleiten.

Reparaturen durchführen und Verluste erstatten

Um Reparaturen bei Ihnen zu Hause durchführen zu können, müssen Sie zunächst die Genehmigung Ihrer Versicherungsgesellschaft einholen . In der Tat muss ein Experte vor Ort sein, um Beweise für einen Einbruch zu sammeln, die den Garantiediebstahl umsetzen.
Für die Erstattung Ihrer Verluste ist eine Schätzung der gestohlenen Gegenstände erforderlich. Dieses Dokument listet alle fehlenden oder beschädigten Gegenstände nach einem Einbruch auf.
Die Versicherung fordert Sie zum Nachweis auf (Rechnungen, Zertifikate, Garantiezertifikate, Kontoauszüge). Versenden Sie sie so schnell wie möglich.

Die Fälle, in denen Ihre Versicherungsgarantien nicht angewendet werden können

Manchmal können Sie Ihre Versicherung nicht spielen . Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • Sie bewohnen die Wohnung nicht sehr lange (zwischen 30 und 90 Tagen): In der Tat sind der Bevölkerung Grenzen gesetzt.
  • Sie halten die in Ihrem Vertrag festgelegten vorbeugenden Maßnahmen nicht ein: Die Haupteingangstür muss abgeschirmt sein, die Rollläden müssen geschlossen sein.
  • Der Einbruch findet außerhalb der von Ihnen versicherten Räumlichkeiten statt: Keller, Dachböden und andere Nebengebäude.

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