Es gibt kein Scheidungsverfahren, sondern vier Verfahren. Jeder reagiert auf einen ganz bestimmten Kontext der Trennung. Konzentrieren Sie sich auf die verschiedenen Arten der Trennung und die damit verbundenen Formbedingungen.

Scheidungsverfahren: Worüber reden wir?

Es gibt vier Scheidungsverfahren, die von jedem der Gründe abhängen, aus denen der Ehepartner seine Ehe auflösen möchte.

  • Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen
  • Scheidung auf Antrag möglich
  • Scheidung nach Veränderung der ehelichen Bindung
  • Die Scheidung wegen Verschuldens.

Die Entwicklung der Beziehung zwischen den Ehepartnern während des gesamten Verfahrens kann zu einem Wechsel von einer Klappe zur anderen führen.

Kontext der Trennung und Verfahrensspezifitäten

Einvernehmliches Scheidungsverfahren: schnell und einfach

Die einvernehmliche Scheidung wird von den Ehepartnern gewählt, die einvernehmlich den Grundsatz der Trennung und alle damit verbundenen Folgen (Sorgerecht für Kinder, Tod des Nachlasses, Unterhalt oder etwaige Entschädigung) vereinbart haben. .

Das Verfahren wird einfach und schnell notariell eingeleitet, nachdem eine Scheidungsvereinbarung in Verbindung mit dem Anwalt oder den Ehepartnern erstellt wurde.

Scheidungsverfahren wegen Verschuldens, Änderung der ehelichen Bindung oder angenommener Scheidung: vor allem das Streben nach Schlichtung

  • Phase der Schlichtungssuche

Obwohl es in anderen Scheidungsfällen an sich keine Einigung gibt, fordert der Gesetzgeber eine Schlichtung.

Die jeweiligen Anwälte der Ehegatten reichen beim Familienrichter einen Antrag ein. Anschließend werden die Ehegatten zu einer Schlichtungsverhandlung geladen. Das Ziel wird es sein, eine einvernehmliche Lösung für die Hauptstreitpunkte zu finden. Ehepartnern kann auch eine Mediation angeboten werden.

  • In Ermangelung einer Schlichtung

Wenn diese Phase der Kompromisssuche nicht schlüssig ist, führt dies zu einer Nicht-Vermittlungsanordnung. Diese Anordnung wird die Meinungsverschiedenheiten und Übergangsmaßnahmen bis zum Ausgang des Scheidungsverfahrens treffen.

Mit dieser Verfügung beginnt ein Zeitraum von drei Monaten, in dem der Ehegatte auf Veranlassung der Scheidung die Scheidung des anderen übertragen kann.

In dieser Ladung wird die Art der Scheidung präzisiert und Bestimmungen zur Liquidation des Nachlasses der Ehegatten vorgeschlagen.

Anschließend können die Anwälte der Ehegatten die Blockadepunkte erörtern, um die Position ihrer jeweiligen Kunden zu argumentieren und zu verteidigen. Sobald die Schlussfolgerungen vorliegen, kann eine Anhörung beim Gericht beantragt werden.

Nämlich : Die Ehegatten nehmen an dieser Anhörung nicht teil.

Der Richter wird etwa zwei Wochen nach dieser Anhörung ein Urteil fällen.

Schließung von Verfahren und Konsequenzen für Ex-Ehepartner

Der Hinweis auf die Scheidung des Ehepartners wird in den jeweiligen Personenstandsakten vermerkt.

Ehemalige Ehepartner können unverzüglich wieder heiraten.

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