In Frankreich führte die Gesetzgebung 1905 den Säkularismus ein. Dieses Prinzip umschreibt die Religion in einem streng privaten Kontext, der es jedem erlaubt, seine Überzeugungen frei zu leben und ungehindert zusammenzuleben.
Aber in den letzten Jahren wirft die Frage nach dem Tragen religiöser Symbole bei der Arbeit Fragen auf: Inwieweit ist der Säkularismus kurz? Inwieweit stört die Freiheit des einen die der anderen?
Der gesetzliche Rahmen für religiöse Symbole bei der Arbeit wurde gerade geändert.

Das neue europäische Gesetz über das Tragen religiöser Symbole bei der Arbeit

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat die Gesetze auf europäischer Ebene in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole in einem professionellen Umfeld auf den Kopf gestellt. Diese Gesetze waren bisher überhaupt nicht standardisiert, aber es ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Ab sofort sieht das europäische Gesetz vor, dass ein Geschäftsführer das Tragen von religiösen Zeichen verbieten kann, da:

  • Es ist weder eine Diskriminierung (Verbot eines Zeichens und kein anderes) noch ein Vorurteil
  • Ist dieses Verbot im Betriebsreglement vorgesehen
  • Es respektiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Diese Entscheidung muss begründet sein durch "die Größe und Prahlerei des religiösen Zeichens, die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, den Kontext, in dem er seine Tätigkeit ausüben muss, die nationale Identität des betreffenden Mitgliedstaats".

Französisches Grundgesetz für Privatunternehmen

Das französische Recht war in diesem Bereich noch relativ vage. Das europäische Recht sollte daher dazu beitragen, diesen Punkt zu klären.

In Frankreich kann ein Mitarbeiter seine religiösen Überzeugungen im Rahmen der Arbeit zum Ausdruck bringen, sofern dies nicht seine Gesundheit, Sicherheit oder das ordnungsgemäße Funktionieren seines Unternehmens beeinträchtigt.

Darüber hinaus müssen etwaige Einschränkungen durch die Möglichkeit ausgeglichen werden, andere Arten von Freiheiten und Grundrechten zu haben (z. B. die Möglichkeit, einen Gebetsraum zu haben).

Im öffentlichen Sektor

Im öffentlichen Sektor gilt der Grundsatz der Neutralität. In der Tat ist es unmöglich, ein religiöses Zeichen zu tragen, wenn man ein Beamter oder ein verbundenes Unternehmen ist.

Ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des Rechts in diesem Bereich.

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