Entdecken Sie einen Steuerbefreiungsleitfaden und zahlen Sie weniger Steuern! Wenn wir über die Befreiung von der Einkommensteuer sprechen, sprechen wir über das Steuersystem für Selbstständige. Um mehr Klarheit über den Mechanismus zu erhalten, sind einige Erklärungen erforderlich.

Befreiung von der Einkommensteuer: eine Option?

Ein Selbstunternehmer hat zwei Möglichkeiten, die Sozial- und Steuerbelastung sowie die auf seinen Umsatz entfallende Steuer zu zahlen:

  • Die monatliche (oder vierteljährliche) Zahlung von Sozialbeiträgen, die mit der tatsächlichen Abrechnung der Einkommensteuer verknüpft ist
  • Die endgültige Zahlung der Einkommensteuer auf der Grundlage einer variablen Pauschalabgabe, die von der Art der ausgeübten Tätigkeit abhängt. Durch eine einmalige Zahlung werden alle für diese Aktivität fälligen Beträge beglichen (diese Zahlung kann monatlich oder vierteljährlich erfolgen).

Eine Option unter Bedingungen

Diese Alternative wird durch spezifische Einkommensbedingungen bestimmt. Um von dieser Vereinfachungsmaßnahme zu profitieren, darf der Selbstunternehmer eine bestimmte Obergrenze für das Referenzsteuereinkommen nach N - 2 nicht überschreiten.
Zum Beispiel hat ein selbständiger Unternehmer, der als Alleinstehender steuerfrei ist, nur dann Anspruch auf die Einkommensteuerbefreiung 2020, wenn sein Steuerbezugseinkommen für N - 2 (2014) 26.764 EUR nicht übersteigt. .
Diese Schwellenwerte werden jährlich überprüft und können im öffentlichen Dienst eingesehen werden

Eine Pauschalzahlung

Die endgültige Zahlung der Einkommensteuer ist fest und entspricht der Anwendung eines variablen Beitragsprozentsatzes je nach Art der Tätigkeit auf den Umsatz.

Art der TätigkeitAngewandte Rate
unter der Entlastung Zahlung
Warenverkauf (BIC)1%
Servicebereitstellung (BIC)1, 70%
Dienstleistungen (BNC)2, 20%

Das heißt : Die Tatsache, dass diese Besteuerung pauschal ist, schließt für den Autounternehmer die Möglichkeit aus, Beträge für seine beruflichen Ausgaben abzuziehen.

Die zu treffenden Schritte

Der Selbstunternehmer, der die Voraussetzungen für die Zahlung der Einkommensteuer erfüllt, kann diese Steueroption beantragen:

  • Entweder innerhalb von 3 Monaten nach Gründung Ihres Unternehmens
  • Entweder vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres für einen Antrag in N + 1 für die in Jahr N - 1 gesammelten Beträge (z. B .: Antrag vor dem 31. Dezember 2016 zu stellen, um 2020 für die Einnahmen von 2020 zu zahlen) .

Besuchen Sie die Website impots.gouv, um die richtige Wahl zu treffen: Steuerzahlern steht ein Online-Rechner zur Verfügung.

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