Bei einigen reicht die am Ende der Laufbahn gezahlte Altersrente nach Auszahlung der Leistungen nicht aus, um die gewünschten Projekte durchzuführen oder ganz einfach, um das Budget täglich auszugleichen.

Diese Situationen sind alles andere als isoliert und dies ist der Grund, warum sich viele Menschen über die Fortsetzung der Arbeit im Ruhestand wundern.

Lassen Sie uns eine Bestandsaufnahme der Kumulierung der Rentenbeschäftigung und ihrer Folgen vornehmen.

Können wir nach der Pensionierung arbeiten?

Arbeit und Ruhestand sind auf den ersten Blick zwei Worte, die sich nicht miteinander vermischen können.
Änderungen des Lebensstils und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erhebung einer Altersrente sind jedoch keine neuartige Situation mehr.

Hier geht es um Arbeitnehmer, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben und aufgrund der zu kurzen Beitragszeiten eine volle oder gekürzte Rente erwirtschaften und nach Aufforderung zur Auflösung ihrer Rentenansprüche ( grundlegende und ergänzende), eine berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Ziel ist es, mit der Altersrente ein neues Berufseinkommen zu akkumulieren.

Kumuliertes Einkommen

Die Kumulierung der Altersrente mit einem Gehalt ist möglich, kann jedoch begrenzt werden.

Die Kumulierung von Renten- und Beschäftigungsverhältnissen wird als "integral", dh unbegrenzt, bezeichnet, wenn der Begünstigte

  • Hat das gesetzliche Rentenalter erreicht
  • Erfüllt die Voraussetzungen für einen vollen Rentenanspruch
  • Hat seine Hauptrente (sogenannte "Grundrente") und seine Zusatzrente aufgelöst.

In den anderen Fällen wird die Kumulierung entweder gemäß der zuletzt erhaltenen Vergütung oder in Höhe von 2346, 59 € begrenzt. Dies bedeutet, dass die Arbeit nach dem Eintritt in den Ruhestand kein höheres Einkommen als diese gesetzliche Obergrenze erzielen kann, wenn der Arbeitnehmer im Ruhestand die oben genannten Voraussetzungen für eine vollständige Akkumulation nicht erfüllt.

Nämlich : Arbeit nach der Pensionierung generiert Einkommen, das in der Einkommensteuer angegeben werden muss.

Die Schaffung neuer Rechte?

Seit 2020 schafft die Arbeit nach der Pensionierung keine neuen Rechte mehr.

Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben in Bezug auf die erhaltenen Bezüge fällig, führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Altersrente.

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