Das Strafregister enthält personenbezogene Daten. In verschiedenen Situationen kann jedoch ein Auszug vom Inhaber angefordert werden.

Um den Zweck dieser Anforderungen vollständig zu verstehen, ist es wichtig, den Inhalt dieser Datei zu kennen und den Inhalt zu kommunizieren.

Warum um ein Strafregister bitten?

Das nationale Strafregister enthält alle Informationen zu den strafrechtlichen Verurteilungen einer Person.

Es besteht aus drei Bulletins:

  • Newsletter Nummer 1, der alle Verurteilungen und Gerichtsentscheidungen enthält (Haftstrafen, Geldstrafen, gerichtliche Liquidation, Entscheidungen zum Entzug der elterlichen Gewalt usw.)
  • Newsletter Nummer 2, der Verurteilungen und Gerichtsentscheidungen außerhalb einiger von ihnen enthält, einschließlich Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen, bedingter Verurteilungen usw.
  • Bulletin 3, in dem nur die schwerwiegendsten strafrechtlichen Verurteilungen genannt werden (Verurteilungen wegen Straftaten und Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ohne Aussetzung geahndet werden können, Verbot der Tätigkeit mit Minderjährigen, etc.).

Die allgemeinen Grundsätze für die Übermittlung dieser Informationen lauten wie folgt:

  • Nur die auf dem Newsletter Nummer 3 genannten Informationen können schriftlich mitgeteilt werden
  • Nur der Inhaber des Strafregisters (oder sein / ihr gesetzlicher Vertreter für unter Vormundschaft stehende Minderjährige oder Erwachsene) kann diese Informationen anfordern (siehe Einzelheiten in den Bulletins 2 und 3).
  • Daten aus anderen Stimmzetteln können auf Antrag des Rekordinhabers mündlich übermittelt werden.

Wenn also ein Strafregisterauszug angefordert wird, bezieht sich dies nur auf Bulletin Nummer 3.

Wer kann fragen

Jeder kann bei seinem Inhaber einen Auszug aus dem Strafregister Nr. 3 anfordern. Letzterer bleibt frei, dies mitzuteilen oder nicht.

Die häufigsten Fälle sind Arbeitgeber oder Vermieter, die sicherstellen möchten, dass die andere Partei nicht schwer verurteilt wurde.

Bei den beiden anderen Bulletins ist die Übermittlung von Informationen eingeschränkt:

Mitteilung von Bulletin Nummer 1 : Kann nur an Richter und Gefängnisse gesendet werden

Mitteilung von Bulletin Nr. 2 : Kann nur an bestimmte private Verwaltungen oder Arbeitgeber in bestimmten Situationen (z. B. Beschäftigung im Zusammenhang mit Minderjährigen) gesendet werden.

Nämlich : Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Bereitstellung ungesunder oder unwürdiger Wohnungen muss der Notar, der für die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes zuständig ist, die Mitteilung des Bulletins Nummer 2 verlangen.

Das Gesetz von Alur verpflichtet ihn zu überprüfen, dass der zukünftige Käufer nicht Gegenstand von Verurteilungen im Zusammenhang mit der Unterwerfung schutzbedürftiger oder abhängiger Personen unter mit der Menschenwürde unvereinbare Arbeitsbedingungen oder Unterkünfte war.

Fordern Sie einen Auszug aus einem Strafregister an

Die Beantragung eines Strafregisters (Bulletin Nummer 3) ist kostenlos und kann online auf der Website des Justizministeriums oder per Post erfolgen.

Weitere Informationen: Website des Justizministeriums

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