Eröffnen Sie ein Online-Konto und profitieren Sie von vielen Vorteilen! Das Bankverbot ist die Folge der Ausgabe von Schecks ohne Bestimmung, die vom Schuldner nicht geregelt wurden. Das Bankverbot gilt sowohl für den Scheckaussteller als auch für den Miteigentümer des Gemeinschaftskontos, auch wenn dieser diese unregelmäßigen Zahlungen nicht zu vertreten hat. Es ist ratsam, die Modalitäten des Bankverbots für ein Gemeinschaftskonto zu kennen, um die Konsequenzen zu überprüfen.

Finanzielle Solidarität der Mitinhaber

Der Umfang des Bankverbots beschränkt sich auf die Ausgabe von Schecks. Das Bankverbot für ein Gemeinschaftskonto erstreckt sich jedoch über das betreffende Konto hinaus auf alle persönlichen Konten, die von den Mitinhabern des Kontos, also allen Banken zusammen, geführt werden. Die finanzielle Solidarität der Mitinhaber wird daher den Umfang des einheitlichen Kontos überschreiten.
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Eine Aufzeichnung des Mitinhabers in seinem eigenen Namen

Im Falle eines Bankverbots für ein Gemeinschaftskonto wird der Miteigentümer des Kontos, der nicht für den Zahlungsvorfall verantwortlich ist, in seinem eigenen Namen registriert:

  • in der Central Check File (FCC) sind alle Zahlungsvorfälle aufgeführt
  • die National Irregular Check File (FNCI), die die Daten zu den Bankverboten konsolidiert

Ein direkt mit der FNCI verbundener Dienst, Vérifrance-FNCI, wird Händlern zur Verfügung gestellt und informiert sie in Echtzeit über die Regelmäßigkeit der laufenden Zahlungen. Der Miteigentümer des Gemeinschaftskontos wird persönlich registriert, und seine täglichen Transaktionen können kompliziert sein, selbst wenn er ein anderes Bankkonto eröffnet.

Schützen Sie sich: Bestimmen Sie im Falle eines Zahlungsvorfalls einen einzelnen Manager

Um die durch ein Bankverbot eines Gemeinschaftskontos verursachten Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Situation im Vorfeld abzusichern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Zweifel an der finanziellen Lage oder Leistungsfähigkeit des Miteigentümers bestehen oder wenn das Konto nur einen geschäftlichen Zweck hat und die Miteigentümer sich nicht gut oder nur sehr wenig kennen.
Die Abfassung eines Schreibens oder einer besonderen Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Miteigentümers im Falle eines Zahlungsvorfalls kann es daher ermöglichen, das Bankverbot auf ein Gemeinschaftskonto und auf die persönlichen Konten nur eines Mitinhabers zu beschränken. Die Banken können Musterdokumente vorlegen, die durch die Zeichnungsvereinbarung im Zusammenhang mit der Eröffnung des Gemeinschaftskontos abgesichert werden.

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