Ein Problem mit Ihrem Vermieter oder Mieter? Fordern Sie Ihre Rechte ein!

Mietreparaturen, Umbauten, Erfrischungen oder Ersetzungen sind die Hauptthemen von Streitigkeiten zwischen Mietern und Eigentümern. Das Gesetz vom 6. Juli 1989 schreibt vor, dass der Mieter Zugang zu Wohnungen "in einem guten Zustand der Nutzung und Reparaturen" hat und dass alle im Mietvertrag genannten Geräte in einwandfreiem Zustand sind. Wenn der Interpretationsspielraum zum Zeitpunkt des Vertrags bereits groß ist, was ist zu tun, wenn eine Störung auftritt oder ein Eingriff erforderlich ist?

Mietreparaturen auf Ihre Kosten …

Die allgemeine Regel lautet, dass der Mieter für die routinemäßige Instandhaltung der Wohnung sowie für kleinere Reparaturen verantwortlich ist, die als Folge der normalen Nutzung der Immobilie angesehen werden. Dazu gehören Lampenwechsel, Gartenpflege, kleinere Reparaturen an Haushaltsgeräten, Kehrarbeiten usw.
Er ist auch für den von ihm selbst verursachten Schaden verantwortlich. Zum Beispiel: Haben Sie ein Regal schlecht repariert und die Wand beschädigt? Es liegt an Ihnen, es wiederherzustellen.
Es gibt Ausnahmen zu diesen Regeln:

  • höhere Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen)
  • die Haftung eines Dritten (z. B. eines Einbrechers, der in Ihr Haus einbricht und Möbel beschädigt).

… und der Besitzer

Wenn die Reparaturen die Folge des Verfalls oder der schlechten Verarbeitung sind, sind sie Sache des Eigentümers: Ein Kühlschrank, der nach x Mal ausfällt, muss zum Beispiel vom Eigentümer ersetzt werden (mindestens identisch) .
Ebenso ist auch die Schale (Dach, Wand, Boden, Kessel usw.) in seiner Verantwortung.

Und im Streitfall?

Streitigkeiten zu diesem Thema sind häufig: Der Mieter beruft sich auf die heruntergekommenen Geräte oder Wohnungen, während der Eigentümer schlechte Instandhaltung beschuldigt.
Bei Streitigkeiten über die Mietreparatur können Sie Ihrem Vermieter zunächst einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zusenden und ihn um die Reparatur bitten. Sie müssen ein Maximum an Nachweisen (Fachwissen, Rechnung etc.) mitbringen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Gericht.
Umgekehrt kann der Eigentümer zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme der Ausgangsorte, wenn Sie die Reparaturen, für die Sie verantwortlich waren, nicht durchgeführt haben, das Äquivalent des Arbeitsaufwands für Ihre Kaution einbehalten.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags ein veraltetes Netz einrichten. Das National Institute of Consumption kann Sie zu diesem Thema informieren.

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