Das Teilen Ihres Autos wird immer beliebter, egal ob Sie zu Ihrem Studienort, zur Arbeit oder sogar in den Ferien fahren möchten. Aber wie steht es mit der Fahrgemeinschaftsversicherung ?

Fahrgemeinschaftsversicherung: Was Sie wissen müssen

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen?

Bei Fahrgemeinschaften ist es für den Autofahrer vorzuziehen, dies seinem Versicherer zu melden. Letztere können so die Risiken einschätzen und den Versicherten auf bestimmte Punkte aufmerksam machen, insbesondere wenn Fahrgemeinschaften gegen Entgelt praktiziert werden. So muss sichergestellt sein, dass die in der Kfz-Versicherung angegebene Nutzung beispielsweise die Reise von zu Hause zum Arbeitsplatz berücksichtigt.
Darüber hinaus muss der Fahrer vor der Übergabe des Lenkrads an einen seiner Fahrgäste prüfen, ob sein Vertrag keine ausschließliche Verhaltensklausel enthält. Es kann nämlich vorsehen, dass bestimmte Garantien des Vertrages nur dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug ausschließlich von dem genannten Fahrer gefahren wird.
Sie müssen auch wissen, dass, auch wenn Ihr Vertrag den Lenkradkredit enthält:

  • Verursacht der Gelegenheitsfahrer einen Unfall, wird der Versicherer mit einer Vertragsstrafe bestraft
  • Hat der Gelegenheitsfahrer die Erlaubnis seit weniger als drei Jahren oder hält er eine Erlaubnis seit drei Jahren oder länger, kann er jedoch in den letzten drei Jahren vor Vertragsunterzeichnung keine wirksame Versicherung nachweisen, so gilt der Vertrag vom Die Kfz-Versicherung kann insbesondere die Anwendung eines höheren Selbstbehalts vorsehen, der im Falle eines Unfalls vom Abonnenten zu tragen wäre

Was sind die Entschädigungsregeln im Falle eines Unfalls?

Im Falle eines Unfalls während einer Fahrgemeinschaft wird der dem Fahrzeug entstandene Sachschaden gemäß den festgelegten Verantwortlichkeiten und den Garantien des Vertrages wie bei jedem Unfall erstattet. Im Falle der vollständigen Haftung des Fahrers und des Fehlens von Garantien für Schäden am Fahrzeug übernimmt der Versicherer die Schäden am Fahrzeug jedoch nicht.
Die Körperverletzung der Fahrgäste, unabhängig davon, ob sie die Transportkosten mit dem Fahrer teilen oder nicht, wird vom Versicherer des Fahrzeugs im Rahmen der obligatorischen zivilrechtlichen Haftung vollständig entschädigt, sofern sie dies nicht begangen haben ein unentschuldbarer Fehler, der ausschließliche Grund des Unfalls.
Wird der für den Unfall verantwortliche Fahrer hingegen verletzt, wird er unter der Bedingung entschädigt, dass der Autoversicherungsvertrag des verwendeten Fahrzeugs eine optionale Garantie für die von einem befugten Fahrer erlittene Körperverletzung enthält.
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