Das Familienbuch wird im Rahmen vieler Verwaltungsverfahren als Beleg benötigt. Aber was ist mit Ausländern mit einem ausländischen Familiennachweis ?

Kann Frankreich eine ausländische Familienbroschüre ausfüllen?

Ausländische Broschüren werden grundsätzlich von den Konsularbehörden ausgefüllt. In Frankreich hindert jedoch nichts die Registrare daran, auf Ersuchen der betroffenen Personen Auszüge der erhaltenen Dokumente zu registrieren oder ihnen zusammenfassende Erklärungen zu geben, die lediglich zu Informationszwecken dienen. für den Fall, dass die Broschüre keine Wiedergabe von Auszügen erlaubt.
Es ist in der Tat wichtig, dass die Bücher aktualisiert werden, um die Zustellung republikanischer Ausweisdokumente zu ermöglichen.
Frankreich hat das Internationale Zivilstandsübereinkommen ratifiziert, das sich auf die Aktualisierung der Zivilstandsbroschüren bezieht und seit dem 1. Juli 1992 in Kraft ist. Dieses Übereinkommen stellt Ausländern und ihren Familien Mittel zur Verfügung, die sie erleichtern Nachweis ihres persönlichen und familiären Familienstands.
Wie im Bericht ausgeführt, soll das Übereinkommen die Anerkennung der in einem dieser Staaten ausgestellten Zivilregister gewährleisten und deren Aktualisierung durch die Vertragsstaaten erleichtern. Zum anderen geht es nicht darum, Fehler abzudecken oder die in den Broschüren enthaltenen Mängel zu beheben, da diese Fragen dem nationalen Recht unterliegen.

Kann Frankreich Ausländern eine Familienbroschüre ausstellen?

Ausländer, die im französischen Hoheitsgebiet ein Libretto beantragen, können eines erhalten, sofern die sie betreffenden Dokumente von einem französischen Registrar ausgestellt oder transkribiert wurden. Dies betrifft ausländische Ehepartner, die in Frankreich heiraten und die vom Standesbeamten des Ortes der Eheschließung eine Broschüre erhalten.
Diese Broschüre kann in Frankreich geborene Kinder und vor und während der Ehe im Ausland geborene Kinder enthalten.
Wir erinnern Sie jedoch daran, dass bei einer Eheschließung im Ausland kein Familiennachweis ausgestellt werden kann, sondern nur der im ersten Teil dieses Artikels erwähnte.

Wie erfahre ich mehr über die Gesetzgebung?

Ausländer, die mehr über die geltenden Rechtsvorschriften erfahren möchten, können sich an Rechtsanwälte wenden. Das Außenministerium vereint alle Gesetze in Bezug auf die Rechte von Ausländern und ist auf der Website Diplomatie.gouv frei verfügbar
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