Als Student ist es möglich, gezielte Hilfe zu erhalten, um finanzielle Notfälle zu bewältigen oder den Mangel an familiärer materieller Unterstützung zu kompensieren. Diese finanziellen Hilfen werden nach Überprüfung der Situation durch die studentischen Hilfsorganisationen vergeben und können eine große Hilfe für die Fortsetzung seines Studiums sein.

Spezifische Hilfsmittel: Was ist das?

Spezifische Hilfe, auch Sonderhilfe genannt, bezieht sich auf zwei finanzielle Unterstützungsprogramme für Studenten:

  • Die jährliche Zulage

Diese Beihilfe entspricht einem Stipendium, das nach sozialen Kriterien vergeben wird. Es beinhaltet eine Befreiung von den Anmeldegebühren an der Universität und die neue Gebühr für das "Studentenleben", die die Versicherungsbeiträge der Studenten auf Gegenseitigkeit ersetzt (zwischen 100 € und 150 € je nach Studienniveau).

  • Pünktliche Nothilfe

Mit dieser finanziellen Unterstützung soll auf eine ernste Situation während des Studiums reagiert werden. Die Situation des Schülers wird einer sozialen Bewertung unterzogen, um seine Eignung für das Gerät zu überprüfen.

Wer kann profitieren?

  • Jahreszuschlag

Die spezifische jährliche Unterstützung richtet sich an Studierende unter 35 Jahren, die sich in einer Situation der Autonomie oder des Zusammenbruchs ihrer Familie befinden und keine materielle Unterstützung für die Familie erhalten.

Der Altersbedarf wird am 1. September des Jahres ermittelt, für das Unterstützung beantragt wird.

Diese Altersgrenze gilt nämlich nicht für Studierende mit Behinderungen, die vom CDAPH (Ausschuss für die Rechte und die Befähigung von Menschen mit Behinderungen) anerkannt wurden.

  • Einmalige Nothilfe

Die spezifische einmalige Beihilfe (Soforthilfe) enthält keine Altersgrenze, sofern der Antragsteller eine Erstausbildung in einer Einrichtung absolviert, die die Aufnahme in das studentische System der sozialen Sicherheit ermöglicht.

Wie kann man seine Situation rechtfertigen?

  • Jahreszuschlag

Um eine Situation der Autonomie ohne materielle Unterstützung zu rechtfertigen, kann der Studierende verschiedene Dokumente vorlegen, z. B. einen separaten Steuerbescheid, eine Bescheinigung des Vermieters oder des Gastgebers, aus der ein separater Wohnsitz hervorgeht.

Darüber hinaus muss der Schüler das Fehlen materieller Hilfe von seinen Eltern bescheinigen.

Nämlich : Auch wenn kein Stipendium für soziale Kriterien vorliegt, können bestimmte prekäre Situationen nach Prüfung der Akte im Ausschuss für die Auszahlung des Jahreszuschusses in Frage kommen.

  • Einmalige Nothilfe

Um die Notsituation zu bescheinigen und das Ersuchen um spezifische Unterstützung zu legitimieren, muss der Student eine soziale Bewertung beim Sozialarbeiter der Einrichtung durchlaufen.

Die zu erfüllenden Bedingungen

  • Von der jährlichen Zulage profitieren

Um für die spezifische Studentenbeihilfe "Jahresbeihilfe" in Frage zu kommen, muss der Student die Bedingungen für die Vergabe von Stipendien erfüllen, die nach sozialen Kriterien vergeben werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die jährliche Sonderbeihilfe und der Zuschuss nach sozialen Kriterien nicht kumulativ sind.

Zu wissen : Der Schüler muss die im Rahmen seines Lehrplans erteilte Anwesenheitspflicht einhalten. Andernfalls kann die Beihilfe ausgesetzt werden.

  • Pünktliche Hilfe im Notfall

Dieses Recht wird gemäß den Ergebnissen der Akteneinsicht und der sozialen Bewertung des Schülers eröffnet.

Beantragen Sie konkrete Hilfe

  • Jahreszuschlag

Der Student muss sich zunächst über eine Student Social File (DSE) um ein Stipendium bewerben. In diesem Ordner kann er den Beweis für seine spezifische Situation erbringen.

  • Spezifische Punktehilfe

Um spezifische, einmalige Unterstützung anzufordern, wenden Sie sich an die Vertreter des CROUS-Sozialdienstes. Tatsächlich werden diese untypischen Anträge im Ausschuss unter Vorsitz des Direktors von Crous überprüft.

Welcher Betrag?

  • Jahreszuschlag

Die Höhe des Jahreszuschusses richtet sich nach der Höhe der nach sozialen Gesichtspunkten vergebenen Stipendien.

Die Auszahlung erfolgt in 10 monatlichen Raten von September bis Juni.

  • Spezifische Punkthilfe

Die Höhe der einmaligen Beihilfe bezieht sich auf den nach Stufe 1 der Stipendienskala nach sozialen Kriterien gewährten Jahresbetrag von 1.669 Euro .

Eine spezifische einmalige Beihilfe kann mit einer Finanzhilfe nach sozialen Kriterien oder einer jährlichen Zulage kombiniert werden, da sie nicht das gleiche Problem löst.

Zugewiesen, um auf ein unvorhergesehenes Ereignis zu reagieren, kann es sogar mehrmals während des akademischen Jahres gezahlt werden, wenn die Situation des Studenten es erforderlich macht. In diesem Fall darf der kumulierte Betrag dieser Beihilfe 3.338 Euro nicht überschreiten (das Doppelte des Jahresbetrags von Stufe 1).

Für weitere Informationen: www.etudiant.gouv.fr

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