Bereiten Sie Ihren Ruhestand optimal vor! Um von einer vollen Rente zu profitieren, muss man das gesetzliche Rentenalter erreichen und während seiner beruflichen Laufbahn eine ausreichende Anzahl von Quartalen bezahlt haben.
Bestimmte Situationen berechtigen zur vorzeitigen Pensionierung. 60 Jahre ist nicht mehr das gesetzliche Rentenalter, und dennoch ist eine Pensionierung mit 60 Jahren möglich!

Pensionierung im Alter von 60 Jahren und gesetzliches Alter der Beendigung der Tätigkeit

Seit 2020 ist das gesetzliche Renteneintrittsalter, dh die Grundrente in voller Höhe, für Arbeitnehmer, die 1955 geboren wurden, auf 62 Jahre festgesetzt. Einige Arbeitnehmer, die haben ihr Berufsleben noch sehr jung begonnen, haben aber die Möglichkeit, die Arbeit vorzeitig zu beenden und mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten.

Die Bedingungen für den Abgang mit 60: eine lange Karriere

Eine Pensionierung mit 60 Jahren ist daher unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Beitrag zur Anzahl der Quartale, die dem für die Einzelheit pro Jahr angestrebten Geburtsjahr entsprechen: öffentlicher Dienst
  • 5 Viertel der Beiträge vor dem Ende des zwanzigsten Jubiläumsjahres validiert haben (4 für die im letzten Quartal Geborenen).

Ziel ist es, junge Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die im Rahmen dieser langen Karriere geleisteten Arbeitszeiten zu schätzen.

Ausnahmen!

Über die Beendigung der Tätigkeit für eine lange Laufbahn hinaus ist es möglich, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu treten und aufgrund bestimmter Ausnahmeregelungen bereits vorher von einer vollen Rente zu profitieren.
Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen, für die eine Mindestbeitragszeit und ein bestimmter Prozentsatz an Behinderungen gelten (Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer, dauerhafte Behinderung von mindestens 50%).

Informieren Sie sich und unternehmen Sie die Schritte

Zuallererst müssen wir uns daran erinnern, dass sich eine Pensionierung vorbereitet, antizipiert.
Die öffentlich-rechtliche Website bietet Zugriff auf eine erste Ebene von Informationen (Zulassungsbedingungen usw.), die beim Nationalen Altersversicherungsfonds (CNAV) oder bei der MSA ausgefüllt werden müssen. für das landwirtschaftliche regime: msa
Im Rahmen dieser Schritte wird eine Karrierebilanz erstellt, um zu beurteilen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um in aller Ruhe in den Ruhestand zu gehen!

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