Autounternehmer und RSA, wie kann man von CAF-Beihilfen als Selbständiger profitieren? Die RSA-Aktivität, die kürzlich durch die Aktivitätsprämie ersetzt wurde, kann mit dem Einkommen des selbständigen Unternehmens kumuliert werden: Die Höhe der Beihilfe wird entsprechend dem vom selbständigen Unternehmer erzielten Umsatz angepasst.

Autounternehmer und RSA oder Aktivitätsprämie

Die ersten drei Monate der Tätigkeit werden durch die Gründung der Autofirma nicht beeinträchtigt: Wenn man die RSA bereits vorher wahrgenommen hat, wird sie immer innerhalb der 3 Monate nach dem Tätigkeitswechsel ausgezahlt. Anschließend sind zwei Szenarien möglich:

  • Entweder hat der Autounternehmer keinen Umsatz erzielt, und in diesem Fall kann er die zusätzliche Aktivität (ehemals RSA) erhalten.
  • oder er hat Einnahmen verbucht und der Betrag der ihm zugeteilten Beihilfe wird neu berechnet. Nach einer bestimmten Obergrenze wird die Beihilfe nicht mehr ausgezahlt.

Um herauszufinden, ob wir von dieser Hilfe profitieren können, führen Sie am einfachsten eine Simulation auf der CAF-Website durch. Mit dem Aktivitätsbonus können Sie eine neue Aktivität starten, indem Sie ein Grundeinkommen sicherstellen. Es ersetzt seit dem 1. Januar 2020 das RSA sowie verschiedene Finanzhilfen.

Sammeln Sie langfristige Selbstunternehmer und RSA-Einnahmen

Was den RSA betrifft, müssen die Informationen, mit denen CAF die Aktivitätsprämie für den Autounternehmer berechnen kann, alle 3 Monate aktualisiert werden. Der Autounternehmer muss sein gesamtes Berufseinkommen eingeben, aber auch die Haushaltsmittel, die sich auf die erhaltene Beihilfe auswirken.
Das Einkommen der Selbständigen wird also sehr unterschiedlich sein: Ihre Tätigkeit ist von Natur aus zufällig, und die Beihilfe hängt auch vom Umsatz ab … Die Nichterklärung ihrer Einnahmen führt zur Aussetzung der finanziellen Beihilfe bis dass die neue Erklärung abgegeben wurde und dass alle angeforderten Belege der CAF zur Verfügung gestellt wurden.

Vervollständigen Sie Ihre vierteljährliche Gewinn- und Verlustrechnung

Diese Erklärung muss alle 3 Monate online ausgefüllt werden. Das auszuweisende Einkommen entspricht dem Umsatz nach Abzug (71% für den Verkauf von Roh- oder Verarbeitungswaren, 50% für Dienstleistungen, 34% für die freien Berufe).
Achtung, diese Erklärung ist nicht von der monatlichen oder vierteljährlichen Einkommenserklärung befreit, die über Nettogesellschaften abzugeben ist!

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