Deine Arbeit ist gerade zu Ende gegangen? Sie haben noch einen letzten Schritt, bevor Sie mit dem Gesetz einverstanden sind. So wie Sie eine Baugenehmigung erhalten (oder eine vorherige Erklärung ausgefüllt haben), müssen Sie jetzt eine Abschlusserklärung ausfüllen, die auch als Abschlusserklärung und Konformitätserklärung (Declaration of Completion and Compliance, DAACT) bezeichnet wird.

Was ist der Zweck der Abschlusserklärung?

Dieses Dokument informiert die Verwaltung und insbesondere das Rathaus:

  • Ab dem Ende der Umgestaltungsfrist Ihrer Immobilie
  • Einhaltung der vorgelegten Pläne

Sie ermöglicht es auch, einen Rechtsweg einzuschlagen, um die Konformität der Arbeit in Frage zu stellen. Diesmal ist:

  • 1 Jahr für Dritte
  • 3 Monate für die Dienste des Rathauses; Diese Frist kann im Falle eines Gebiets, das als historisches Denkmal eingestuft ist oder aufgrund einer Naturkatastrophe gefährdet ist, auf 5 Monate verlängert werden

Sobald die Fertigstellungserklärung vorliegt, können die Dienststellen des Rathauses eine Kontrolle der Übereinstimmung der Arbeiten mit der Voraberklärung oder der Baugenehmigung durchführen.

Im Falle einer Unregelmäßigkeit:

  • Der Bürgermeister kann die Einreichung einer Baugenehmigung zur Änderung beantragen
  • Der Bürgermeister kann die notwendigen Arbeiten zur Einhaltung verlangen
  • Es kann auch der Abriss des Gebäudes angeordnet werden.

Es ist daher in Ihrem Interesse, die Akte so bald wie möglich einzureichen.

Was enthält es?

Damit die Erklärung gültig ist, muss Folgendes erscheinen:

  • Hinweise auf die Baugenehmigung oder die vorherige Erklärung
  • Das Fertigstellungsdatum der Baustelle
  • Bei Ratenarbeiten: Fertigstellung einer oder aller Arbeiten
  • Wenn die Konstruktion für die Öffentlichkeit bestimmt ist, eine Bescheinigung über die Einhaltung der Behindertenstandards (ausgestellt von einem unabhängigen technischen Prüfer)
  • Für Gebäude über 8 Meter Höhe: ein Konformitätszertifikat mit seismischen und parazyklonalen Standards (ebenfalls ausgestellt von einem technischen Prüfer).
  • Für Neubauten eine Bescheinigung über die thermischen Standards von 2020 bei einer thermischen Oberfläche und einer Grundfläche von mehr als 50 m².

Diese Erklärung muss von einem Fachmann (meistens von einem zugelassenen Diagnostiker oder Architekten) ausgefüllt werden.

Wie fülle ich die Abschlusserklärung aus?

Sie müssen zuerst die Cerfa Nr. 13408 * 01 herunterladen und in drei Kopien ausfüllen. Sie müssen es dann per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an Ihr Rathaus senden oder persönlich hinterlegen (indem Sie um eine Quittung bitten).

Bei Neubauten, Konsistenzänderungen oder Änderungen der Immobiliendestination haben Sie bis zu 90 Tage nach Abschluss der Arbeiten Zeit, die Rücksendung einzureichen.

Das Rathaus verfügt noch über eine Frist von drei Monaten ab Erhalt der Abschlusserklärung, um die Einhaltung der Vorschriften zu beanstanden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Immobilie mit Zuversicht genießen!

Was passiert, wenn wir vergessen, es zu senden?

Wenn Sie nach 90 Tagen vergessen, Ihren Abschlussbericht zu senden, kann dies möglicherweise eine Menge kosten:

Wenn das Werk nicht der Norm entspricht, kann eine Geldstrafe (von 1.200 bis 300.000 Euro) verhängt werden. Beachten Sie, dass die Verjährungsfrist in diesem Fall 3 Jahre beträgt. Wenn die Verwaltung diese Frist überschreitet, riskieren Sie nichts.

Bei Überschreitung der Frist ist es nicht mehr möglich, eine Konformitätsbescheinigung für die durchgeführten Arbeiten zu erhalten. Die zivilrechtliche Verantwortung des Trägers der Arbeiten kann somit im Falle eines Rechtsstreits mit einer dritten Person übernommen werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier 5 Jahre.

Wenn Sie eine Arbeitserklärung erneut beantragen müssen, wird diese möglicherweise abgelehnt. Die Verjährungsfrist wird hier auf 10 Jahre erhöht.

Einige Sonderfälle

Wir haben hier die allgemeinen Regeln für die Erstellung einer Abschlusserklärung gesehen, die in den meisten Fällen anwendbar sind. Sehen wir uns einige spezielle Beispiele an.

Das Anwesen ist ein historisches Denkmal

Die Frist für die Prüfung der Übereinstimmung der Arbeiten durch das Rathaus beträgt 3 bis 5 Monate für historische Denkmäler oder Liegenschaften in einem Schutzgebiet. Nach 5 Monaten kann die Konformität der Arbeit nicht mehr in Frage gestellt werden.

Das Objekt befindet sich in einer Gefahrenzone

Befindet sich die Immobilie in einem Gebiet, das natürlichen, technologischen oder bergbaulichen Risiken ausgesetzt ist, beträgt die Protestfrist erneut 5 Monate anstatt 3.

Was tun, wenn das Rathaus keine Antwort gibt?

Je nach Fall, wenn die Frist von 3 oder 5 Monaten abgelaufen ist und keine Antwort eingegangen ist, müssen Sie das Rathaus um eine Konformitätsbescheinigung bitten. Die Anfrage wird dann per einfacher Post oder per Empfehlung an das Rathaus gestellt und die Antwort kommt in der Regel innerhalb von 15 Tagen an.

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