Benötigen Sie Rechtsberatung? Finden Sie den Anwalt, der Ihnen hilft! Die Entwicklungssteuer ist eine Steuer, die für Arbeiten gezahlt werden muss, für die eine Erklärung oder eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es gilt in unterschiedlicher Weise für die Gebäude und erfüllt insbesondere eine spezifische Berechnung für Garagen.

Konzentrieren Sie sich auf die Berechnung der Entwicklungssteuer für eine Garage.

Entwicklungssteuer für eine Garage: Woraus besteht sie?

Die Bebauungssteuer ist eine Steuer, die für alle baubewilligungspflichtigen Bauvorhaben, Erweiterungen und Bauvorhaben (vorherige Erklärung, Baugenehmigung) gilt.

Dies bezieht sich nur auf Gebäude mit einer Deckenhöhe von mehr als 1, 80 Metern. Diese Steuer berechnet sich nach der Oberfläche des Gebäudes "blanke Wände", dh innerhalb der Wände (entsprechend der Fläche, die sich aus der Dicke der Wände ergibt).
Treppen, Aufzüge und Hohlräume (Trichter) werden für die Berechnung nicht in den Referenzbereich einbezogen.

Im Jahr 2020 entspricht der Betrag 701 € pro Quadratmeter außerhalb der Ile de France und 795 € pro Quadratmeter in der Ile de France.

Eine spezielle Berechnungsmethode für Garagen

Eine Garage ist aufgrund ihres Bestimmungsortes eine besondere Infrastruktur: das Abstellen von Fahrzeugen.

Die Methoden zur Berechnung der Bebauungssteuer für eine Garage sind daher ebenfalls spezifisch. In der Tat wird für einige Einrichtungen (Schwimmbad, Sonnenkollektoren usw.) die Steuer festgesetzt, dh unabhängig von der Oberfläche des betreffenden Gebäudes.

Die Höhe der Bebauungssteuer für eine Garage ergibt sich somit aus der Multiplikation der Stellplatzanzahl mit einer Pauschale von 2000 bis 5000 € (je nach Gemeinde).

Die geplanten Entwicklungen

Eine "Garage" kann sich auf sehr unterschiedliche Konstruktionen beziehen.
Sind alle diese Einrichtungen vom einfachen Innenhof bis zum Betonblockgebäude mit Schiebetor betroffen?

Es ist zu beachten, dass der Steuerpflichtige nach Einrichtung eines Parkplatzes (geschlossene oder nicht überdachte oder nicht überdachte Garage) eine Entwicklungssteuer entrichten muss.

Achtung! Wenn die Garage an der Wohnung (oder im Untergeschoss) angebracht ist, wird ihre Fläche mit der Fläche integriert, die für die Berechnung der Entwicklungssteuer derselben Wohnung berücksichtigt wird, und nicht auf Pauschalbasis.

Der Ansatz

Die Entwicklungssteuer für eine Garage wird von der Gebietskörperschaft auf der Grundlage der vom Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt seines Antrags auf eine Baugenehmigung oder seiner vorherigen Erklärung angegebenen Elemente übermittelt.

Die Abrechnung erfolgt in zwei Schritten: am 12. Monat nach Bekanntgabe der Lizenz und am 24. Monat.

Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst

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