- Engagement und Partizipation: Definition und Zweck der Verwirrung
- Berechnung und Höhe der Gewinnbeteiligung und Beteiligung
- Mitarbeiter-Einsparungen blockieren
- Inbetriebnahme und Teilnahme: Zusammenfassung in wesentlichen Punkten
- Erwartete Entwicklungen
Incentive und Partizipation sind zwei Sparsysteme für Mitarbeiter, die dazu beitragen, Mitarbeiter zu binden, indem sie mit dem Erfolg des Unternehmens in Verbindung gebracht werden.
Das Sparen von Mitarbeitern ist eine sehr attraktive Vergütungsergänzung, und immer mehr Unternehmen machen es für die Mitarbeiter rentabel.
Mit dem Gesetzentwurf "Pakt" (Aktionsplan für Unternehmenswachstum und -umwandlung) soll die Einführung von Anreizen und Beteiligungen gefördert werden, und bis 2020 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Konzentrieren Sie sich auf diese Win-Win-Sparinstrumente sowie auf die Unterschiede zwischen Gewinnbeteiligung und Beteiligung.
Engagement und Partizipation: Definition und Zweck der Verwirrung
Die Bedienung von Incentives und Partizipation ist einfach: Jeder Mitarbeiter der Struktur kann von Prämien in Bezug auf die Leistung des Unternehmens profitieren.
Dieses gemeinsame Ziel führt dazu, dass der Unterschied zwischen Gewinnbeteiligung und Beteiligung von den Begünstigten nicht allgemein verstanden wird. Diese beiden Lohnsparpläne sind nicht austauschbar. Hierbei handelt es sich um zwei sehr unterschiedliche Geräte, bei denen sich insbesondere die Berechnungsmethoden und der Zugriff auf die gespeicherten Beträge unterscheiden.
Ziel ist es, die Gewinne des Unternehmens an die Mitarbeiter weiterzugeben . Die Umsetzung ist in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in den letzten drei Jahren in einem Zeitraum von zwölf Monaten (aufeinanderfolgend oder nicht) vorgeschrieben.
Der Anreiz besteht darin, den Mitarbeitern einen Bonus zu zahlen, dessen Konditionen vertraglich festgelegt sind. Die Umsetzung des Anreizes liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers.
Berechnung und Höhe der Gewinnbeteiligung und Beteiligung
Die berechnung
Der Anreiz errechnet sich aus der Leistung des Unternehmens. Die Einzelheiten dieser Berechnung sind in der Gewinnbeteiligungsvereinbarung festgelegt. Alle Mitarbeiter des Unternehmens werden davon profitieren, es können jedoch Senioritätskriterien festgelegt werden.
Die Beteiligung sieht eine Umverteilung eines Teils der von der Gesellschaft erzielten Gewinne auf die Arbeitnehmer vor.
Die Berechnungsformel für die Aufteilung dieser "besonderen Beteiligungsrücklage" ist gesetzlich festgelegt. Auch hier kann eine Dienstalterbedingung festgelegt werden, andernfalls muss die Beteiligung an alle Mitarbeiter des Unternehmens ausgezahlt werden.
Die Höhe der Prämien
Theoretisch können die Prämien und Beteiligungsprämien für alle Mitarbeiter gleich sein, aber diese Situation ist sehr selten: Im Allgemeinen ist die Höhe dieser Prämien proportional zum Gehalt. Je höher die Bezahlung, desto höher sind die Prämien.
Die Höhe des Erfolgsbeteiligungsbonus oder der Beteiligung darf eine durch Verordnung festgelegte jährliche Obergrenze nicht überschreiten.
Für 2020 ist dies festgelegt auf:
- Gewinnbeteiligung € 19.866
- 29.799 € für die Teilnahme.
Die Besteuerung von Gewinnbeteiligung und Beteiligung
Anreize und Teilhabe sind sozialversicherungspflichtig: Im Jahr 2020 wird nach Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge eine Abgabe von 17, 2% erhoben.
Darüber hinaus sind die Beträge auf die Einkommensteuer zu versteuern, sofern sie nicht gesperrt sind (siehe unten): Der Betrag der Gewinnbeteiligung wird zur Berechnung der Steuer zu den anderen Einkünften des Steuerheimats addiert. Einkommensteuer.
Es ist nämlich möglich, weniger Steuern auf Beträge aus Mitarbeiter-Sparplänen zu zahlen. Durch die Zahlung der Vorteile einer Gewinnbeteiligung oder einer Beteiligung an bestimmten Unterstützungsmaßnahmen wie PEE, PEI oder PERCO werden die Beträge der Einkommenssteuer entzogen.
Mitarbeiter-Einsparungen blockieren
Profit
Die vom Unternehmen gewährten Beträge sind sofort auf dem Konto des Arbeitnehmers verfügbar, sofern er den Antrag innerhalb von 15 Tagen nach den Angaben zu den betreffenden Beträgen stellt. Erscheint der Mitarbeiter innerhalb dieses Zeitraums nicht, werden die Beträge auf ein gesperrtes Mitarbeitersparkonto wie das PEE überwiesen.
Beteiligung
Wie bei der Gewinnbeteiligung können die Beträge auf das Konto des Arbeitnehmers eingezahlt werden, wenn dieser den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der zugeteilten Beträge stellt. Andernfalls wird die Prämie für 5 Jahre und bis zu 8 Jahre gesperrt, wenn keine Beteiligungsvereinbarung im Unternehmen geschlossen wurde.
Der Arbeitnehmer kann eine vorzeitige Entlassung beantragen, wenn er in eine der vom Gesetzgeber genannten Situationen eintritt (Heirat, Abschluss eines PACS, Scheidung, Tod des Ehepartners usw.).
Inbetriebnahme und Teilnahme: Zusammenfassung in wesentlichen Punkten
Profit
- Berechnung: Formel nach Unternehmensvereinbarung frei definierbar
- Menge: begrenzt auf € 19.866 pro Jahr
- Verfügbarkeit von Beträgen: Zahlung innerhalb von 14 Tagen oder Zuordnung zu einem Sparplan
- Besteuerung: Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer (außer bei Auszahlung eines Sparplans)
Beteiligung
- Berechnung: gesetzliche Formel
- Betrag: begrenzt auf 29.799 € pro Jahr
- Verfügbarkeit von Beträgen: Zahlung 14 Tage oder Sperrung für 5 Jahre (je nach Fall sogar 8 Jahre)
- Besteuerung: Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer, außer bei Sperrung von Beträgen
Erwartete Entwicklungen
Die im Rahmen des Paktgesetzes eingeleitete öffentliche Konsultation sieht vor, die Aufteilung des Unternehmenswerts auf die Arbeitnehmer zu fördern. Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Bereitstellung von Mustervereinbarungen, um Zeit und Energie bei den Durchführungsformalitäten zu sparen.
Darüber hinaus möchte die Regierung die Entsendung von Ersparnissen von Arbeitnehmern in Rentenversicherungsträger fördern. Sind also im Studium:
- Steuererleichterungen für Zahlungen, die Unternehmen zugunsten eines Altersvorsorgeplans vom Typ PERCO leisten (niedrigerer Sozialsatz)
- Anreize für die Zuweisung von Mitteln aus der Gewinnbeteiligung und der Teilnahme an Altersvorsorgeplänen.
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