Die Frage der obligatorischen Immobiliendiagnose ist sehr technisch, aber auch rechtlich: In der Tat sind einige Diagnosen obligatorisch, wenn ein Eigentümer sein Haus zur Miete stellt. Diese Dokumente sollen den Mieter über die Elemente des Gebäudes informieren, die eine Gefahr für seine Gesundheit oder Sicherheit darstellen können, aber nicht nur.

Bei der Unterzeichnung eines Wohnungsmietvertrages sind dem Mieter die ihm zustehenden Unterlagen gegenüber dem Vermieter nicht immer bekannt, und der Vermieter selbst kann aufgrund dieser aufsichtsrechtlichen Pflichten verloren gehen. Was sind die obligatorischen Immobiliendiagnosen bei der Anmietung einer Immobilie?

Obligatorische Immobiliendiagnostik bei Anmietung: Was ist das?

1. Diagnose im Falle der Vermietung von Wohnungen

Wohnräume, ob leer oder möbliert, unterliegen einer Reihe von verpflichtenden behördlichen Diagnosen.

Der Vermieter hat dem Mieter daher bei Unterzeichnung oder Verlängerung eines Mietvertrages eine Akte mit der obligatorischen technischen Diagnose vorzulegen, und zwar:

  • die Energieleistungsdiagnose (EPD)

Diese Diagnose informiert den Mieter über den Grad der Wärmedämmung des Gehäuses und somit über die damit verbundenen Heizlasten. Der Vermieter hat dem Mietvertrag bei Unterzeichnung beizufügen und jedem potenziellen Mieter einen DPE von weniger als zehn Jahren zur Verfügung zu stellen.

Die ECD-Indizes sollten auch auf der Mietanzeige erscheinen.

  • die Gas / Strom-Diagnose (eingeführt seit dem Alur-Gesetz von März 2020)

Diese Diagnosen zeigen den Zustand der Gas- und Strominstallation im Hinblick auf die Insassensicherheit.

Siehe Artikel

  • die Asbestdiagnose (festgelegt seit dem Alur-Gesetz von März 2020)

Die Asbestdiagnose informiert über das mögliche Vorhandensein von Asbest (in abgehängten Decken, Wänden, Rohren usw.). Dieses Dokument ist nicht an den Mieter weiterzuleiten, sondern muss ihm zur Verfügung gestellt werden, wenn er darauf zugreifen möchte.

  • das Risiko der Exposition gegenüber Blei (CREP)

Diese Diagnose zeigt an, ob die Gehäusebeschichtungen Blei enthalten. Für Immobilien, die ganz oder teilweise ihren Wohnsitz haben und vor dem 1. Januar 1949 gebaut wurden, muss der Leasinggeber bei jedem neuen Leasingvertrag eine Erklärung über das Risiko des Bleigehalts von weniger als sechs Jahren beifügen.

  • gegebenenfalls den Stand des Bergbaus und der technologischen Naturgefahren (NERMT).

Diese Diagnose gibt an, ob sich die Wohnung in einem Umkreis befindet, der natürlichen, bergbaulichen oder technologischen Gefahren ausgesetzt ist. Bei der Anmietung einer Immobilie in einem Gebiet, für das ein Plan zur Verhütung von technologischen Risiken oder ein Plan zur Verhütung vorhersehbarer natürlicher Risiken gilt, oder in durch Verordnung festgelegten Erdbebengebieten muss der Vermieter dem Mietvertrag Folgendes beifügen: a ERNT von weniger als sechs Monaten.

Das heißt : Diese technische Diagnosedatei (DDT) muss von zertifizierten Fachleuten erstellt werden, dh sie muss Kompetenzgarantien vorweisen und über eine Organisation und geeignete Mittel verfügen.

2. Diagnose für Mieten, die zu anderen Zwecken als zum Wohnen bestimmt sind

Die Verpflichtungen zur obligatorischen Immobiliendiagnostik unterscheiden sich bei Anmietungen, die nicht für Wohnzwecke bestimmt sind (gewerbliche und gewerbliche Mietverträge, Garagen- oder Grundstücke). Die vom Vermieter mitzuteilende Datei ist aufgehellt.

Der Vermieter muss Folgendes zur Verfügung stellen:

  • eine Diagnose der Energieeffizienz (außer Pacht auf dem Land, Saisonvermietung, nicht bebautes Land)
  • ein Zustand des natürlichen Bergbaus und der technologischen Risiken (ERMNT).

Welche Konsequenzen bei Fehlen einer Diagnose oder Fehldiagnose?

Jede Diagnose zielt auf ein bestimmtes Element ab und hat nicht die gleichen Konsequenzen, wenn der Inhalt nicht erkannt, übermittelt oder fehlerhaft ist.

Beispielsweise ist die Diagnose der Energieeffizienz nur informativ. Der Mieter kann die in dieser Diagnose enthaltenen Informationen nicht gegen den Verkäufer oder den Vermieter geltend machen. Es besteht keine Verpflichtung zur Ausführung von Arbeiten, und der geschätzte Verbrauch ist keine vertragliche Garantie.

Bei der Feststellung des Risikos einer Gefährdung durch das Leasingverhältnis steht viel mehr auf dem Spiel: Wenn kein CREP hergestellt wird, kann der Leasinggeber strafrechtlich für die Nichteinhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen haftbar gemacht werden. zur Vorsicht.

Ebenso muss der Stand des natürlichen Bergbaus und der technologischen Risiken von jeder Partei datiert und unterzeichnet werden. Im Falle des Versäumnisses des Vermieters, das NESS zu beliefern, kann der Mieter den Richter auffordern, die Auflösung des Mietverhältnisses oder eine Herabsetzung der Miete auszusprechen.

Das heißt: Diese Diagnosen können dem Mieter dematerialisiert übermittelt werden. Die technische Diagnosedatei muss bei stillschweigender Erneuerung des Mietvertrages nicht erneut übermittelt werden.

Informationen, die zusätzlich zu den Diagnosen an den Mieter gesendet werden

Die Übermittlung der Immobiliendiagnosepflicht im Mietfall ist Teil der Informationspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter. Neben diesen Diagnosen sind dem Mieter bei Vertragsschluss auch Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Beispiel: Inventar, Eigentumswohnungsordnung etc.).

Die Einhaltung all dieser Formalitäten ermöglicht dem Vermieter eine ruhige Vermietung und vermeidet das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit seinem Mieter.

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