Ein Problem mit Ihrem Vermieter oder Mieter? Fordern Sie Ihre Rechte ein! Für den Vermieter ist die Kaution eine Garantie für die Zahlung ausstehender Restbeträge (Miete, Nebenkosten) oder Restaurierungskosten (vom Mieter zu bezahlende Reparaturen) am Ende des Mietverhältnisses. Während der Laufzeit des Mietvertrages behält der Vermieter diesen Betrag, den er beim Verlassen des Hauses an den Mieter zurückgibt. Die Rückerstattung der Anzahlung unterliegt einigen Regeln, die bekannt sein müssen.

Die Rückerstattung der Kaution erfolgt am Ende des Mietverhältnisses

Der Vermieter hat ab Schlüsselübergabe durch den Mieter zwei Monate Zeit, die Kaution zu erstatten. Diese Frist wird auf einen Monat verkürzt, wenn das Inventar der Ausgangsorte mit dem Inventar der Eingangsorte übereinstimmt.
Achtung! Für Saisonmieten können im Mietvertrag spezielle Klauseln in Bezug auf die Rückgabefrist der Kaution eingefügt werden.

Rückerstattung der Teilkaution: der Fall von Mietkosten

Wenn der Mieter das Grundstück verlässt, muss der Vermieter die geleistete Anzahlung erstatten. Diese Rückerstattung kann jedoch teilweise erfolgen. Der Vermieter kann 20% der Kaution einbehalten, um etwaige kollektive Kosten (für Eigentumswohnungen) zu decken, wenn diese im wirklichen Leben geschätzt werden (keine Pauschale). Der Betrag kann bis einen Monat nach Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Treuhänder des Miteigentums aufbewahrt werden. Dieser Abzug kann bis zu 25% für leere Mietverträge betragen, die seit dem 27. März 2020 nicht verlängert wurden.

Teilrückzahlung nach Abzug des Vermieters

Der Vermieter kann die Kaution teilweise zurückerstatten, wenn der Mieter die mit der Besetzung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen nicht bezahlt hat (z. B. Unterhalt, Restaurierung). Diese Aufwendungen müssen jedoch gerechtfertigt sein: Der Vermieter kann damit die ihm gesetzlich zustehenden Aufwendungen nicht in Rechnung stellen.
Während der Inventur werden eventuelle Schäden erfasst. Der Vermieter kann am Ende der durch Rechnungen bescheinigten Reparaturarbeiten diese Aufwendungen auf die Erstattung der Kaution verrechnen.

Die Kaution kann nicht die letzten Termine der Miete decken

Die Kaution ist eine Kaution und keine Vorauszahlung der Miete. Die Erstattung der Kaution ist nicht mit der Aufteilung der am Ende des Mietverhältnisses fälligen Mieten auf die als Sicherheit bezahlten Beträge zu verwechseln.
Schließlich sollten Sie wissen, dass der Mieter, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, wenn die vollständige Rückzahlung fällig ist, nach einvernehmlicher, aber nicht weniger förmlicher Aufforderung (eingeschriebener Brief mit Empfangsbestätigung) eine Erhöhung um 10 verlangen kann % als Vertragsstrafe bei verspäteter Zahlung (diese Erhöhung gilt für die monatliche Miete bei jeder verspäteten Zahlung).

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