Wenn Sie ein Kind erwarten, werden Sie sicherlich über den Geburtsbonus besorgt sein. Letzteres unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen, aber auch Fristen. Wenn Sie die Kriterien nicht erfüllen, wird es möglicherweise nicht bezahlt. In den folgenden Zeilen erklären wir alles, was Sie über den Geburtsbonus im Jahr 2020 wissen müssen.

Geburtsbonus: Was ist das?

Zur Deckung der mit der Ankunft eines Kindes verbundenen Sachkosten wird der Geburtsbonus aus dem Familienzulagenfonds gezahlt. Es kann mit dem Grundgeld von Paje (Frühkindlichengeld) kombiniert werden. Der CAF-Geburtsbonus, der auf der Grundlage von Bedürftigkeitsprüfungen gewährt wird, ist eine finanzielle Beihilfe, die vom Grundbetrag der Familienbeihilfe getrennt ist.

Darüber hinaus wird es nur einmal gezahlt, dh bei der Geburt eines jeden an das Heim angeschlossenen Kindes. Damit die Prämie für letztere gewährt werden kann, darf eine bestimmte Obergrenze der Mittel nicht überschritten werden.

Was sind die Ressourcenobergrenzen?

Nicht alle schwangeren Frauen erhalten den Bonus bei der Geburt. Aus gutem Grund wird es unter ressourcenschonenden Bedingungen vergeben. Bei den berücksichtigten Einnahmen handelt es sich um die Einnahmen des Jahres 2020. Für den Adoptionsbonus wurden für das Jahr 2020 die Ressourcenobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Höhe des Geburtsbonus zu beeinflussen, gekürzt Kinder, die am oder nach dem 1. April 2020 geboren wurden.

Die Einkommensbegrenzung, die ab dem 1. April 2020 für den Geburtsbonus gilt

Für eine Familie mit einem einzigen Einkommen:

  • 1 Kind: 31.659 €;
  • 2 Kinder: € 37, 991;
  • 3 Kinder: 45.589 €;
  • + 7.598 € pro zusätzlichem Kind.

Für eine Alleinerziehende oder eine Familie mit zwei Einkommen:

  • 1 Kind: 41.480 €;
  • 2 Kinder: € 48.172;
  • 3 Kinder: 55.770 €;
  • + 7.598 € pro zusätzlichem Kind.

Die Einkommensbeschränkung für den Geburtsbonus vor April 2020

Für eine Familie mit einem einzigen Einkommen:

  • 1 Kind: 36.304 €;
  • 2 Kinder: € 42.851;
  • 3 Kinder: 49.398 €;
  • + € 6.547 pro zusätzlichem Kind.

Für eine Alleinerziehende oder eine Familie mit zwei Einkommen:

  • 1 Kind: 46.123 €;
  • 2 Kinder: 52.670 €;
  • 3 Kinder: 59.217 €;
  • + € 6.547 pro zusätzlichem Kind.

Wie hoch ist die Menge?

Der Prämienbetrag im Jahr 2019 beträgt 941, 67 € netto für Kinder, die nach dem 1. April 2020 geboren wurden, und 923, 09 € für Kinder, die bis zum 31. März 2020 geboren wurden. Dieser Betrag wird nur einmal gezahlt für so viele ungeborene Kinder. Infolgedessen gelten für den Geburtsbonus für das 2. Baby die gleichen Bedingungen. Bei der Geburt von Zwillingen erhält die Mutter für jedes Kind einen Bonus von 1.883, 36 €.

Welche Schritte sind zu unternehmen?

Die Erklärung muss im ersten Schwangerschaftsdrittel an die Familienbeihilfekasse geschickt werden. Natürlich können Sie zunächst einen Geburtsbonus auf der CAF-Website simulieren, bevor Sie einen formellen Antrag stellen.

Wenn Sie CAF bereits über andere Dienste erhöhen, melden Sie sich einfach in Ihrem persönlichen Bereich an, um die Anfrage zu stellen. Wenn nicht, müssen Sie zwei Dokumente ausfüllen. Der erste betrifft die Schwangerschaftserklärung (cerfa 11423 * 06). Die zweite, die Einkommenserklärung des letzten Jahres (Cerfa 10330 * 21).

Wusstest du schon

Wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie auch Anspruch auf eine sogenannte Adoptionsbeihilfe, vorausgesetzt, das Kind ist unter 20 Jahre alt und hat die oben genannten Einkommensobergrenzen. Vor dem zweiten Monat nach der Ankunft des Kindes wird ein Betrag von 1.846, 15 € gezahlt, sofern der Adoptionsnachweis vorgelegt wird.

Wann wird der Geburtsbonus ausgezahlt?

Das Datum der Zahlung der Prämie bei der Geburt liegt normalerweise vor dem Ende des letzten Tages des zweiten Monats nach der Geburt des Kindes. Wenn Sie bereits die Grundzulage von Paje erhalten, erfolgt die erste Auszahlung dieser Zulage gleichzeitig mit dem Geburtsbonus. Es ist zu beachten, dass die Geburtsprämie vor 2020 vor der Geburt des Kindes im siebten Monat der Schwangerschaft gezahlt wurde.

Wusstest du schon

Wenn Sie eine Gesundheitsergänzung haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Geburtsbonus, der an Ihren Gegenseitigkeitsverein gebunden ist. Um alle Vorteile der von Ihnen gewählten gegenseitigen Versicherung nutzen zu können, müssen Sie die Wartezeit von drei bis sechs Monaten einhalten. Andernfalls haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf die Versicherungsprämie auf Gegenseitigkeit.

In der Regel muss der Antrag auf einen Geburtsbonus zusammen mit einer Fotokopie des Familienbuchs oder der Geburtsurkunde per Post an Ihre Nachsorgeversicherung gerichtet werden. Denken Sie darüber nach!

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