Entdecken Sie Steuerbefreiungslösungen! Wie werden Kapitalgewinne berechnet? Der Bruttokapitalgewinn ergibt sich durch Subtraktion des Kaufpreises vom Verkaufspreis der Ware. Bei der Berechnung des Verkaufspreises addieren wir die vom Käufer der Ware gezahlten Gebühren, müssen jedoch die vom Verkäufer zu tragenden abziehen.
Es sind zwei Arten von Steuern zu unterscheiden: Einkommensteuer und Sozialversicherungssteuer, die nicht auf derselben Grundlage berechnet werden.

Die Besteuerung von Immobiliengewinnen aus der Einkommensteuer

Der Nettokapitalgewinn wird besteuert. Zur Berechnung genügt es, die Zertifikate zu verwenden, auf die der Bruttokapitalgewinn Anspruch hat.
Der Abzug ist höher, wenn der Verkäufer sein Eigentum für längere Zeit besitzt. Zum Beispiel wird keine Zulage für diejenigen beantragt, die die Immobilie weniger als 5 Jahre besessen haben.
Auf der anderen Seite haben Personen, die seit 10 Jahren Eigentümer sind, Anspruch auf einen Rabatt von 30%, nach 20 Jahren von 90%, bis zur vollständigen Befreiung von der Steuer auf Immobiliengewinne, wenn die Immobilie länger als 21 Jahre gehalten wird .

Die Berechnung der Sozialabgaben

Wird die Einkommenssteuer nach 22 Jahren auf 0 gesenkt, muss der Veräußerer mindestens 30 Jahre im Besitz der Immobilie sein, um vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit zu sein. In der Tat werden zu der Besteuerung des Einkommens die Sozialabgaben hinzugefügt. Die hier angewandte Ermäßigung verringert sich auch mit der Dauer der Haft.

Die endgültige Berechnung der Steuer auf Immobiliengewinne

Es müssen zwei Beträge hinzugefügt werden: der Betrag der Einkommensteuerabgabe (der Betrag des Nettokapitalgewinns multipliziert mit dem Steuersatz) und der Betrag der Sozialversicherungssteuer (der Nettokapitalgewinn multipliziert mit 15, 5%).

Ausnahmefälle von der Steuer auf Immobiliengewinne

In einigen Fällen können Verkäufer von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Hier sind die häufigsten Situationen, um der Besteuerung zu entgehen:

  • Wenn die Immobilie für weniger als 15.000 Euro verkauft wurde, entgehen viele Garagen dieser Steuer.
  • Wenn Sie das Eigentum seit über 30 Jahren besitzen.
  • Wenn die verkaufte Immobilie der Hauptwohnsitz des Veräußerers war.
  • Wenn die Immobilie an eine Sozialwohnungsagentur weiterverkauft wird.
  • Wenn die verkaufte Immobilie nach einer Flurbereinigung einen Mehrwert generiert hat.
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